Datenschutzbestimmungen umsetzen

Ab 25. Mai 2018 müssen die Vorgaben der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllt werden. Diese Verordnung gilt für alle Unternehmen oder Vereine, die personenbezogene Daten verarbeiten und speichern, und ist damit auch für die Agrar- und Weinbranche bindend. Jede Verarbeitung oder Nutzung der Daten muss in einem sogenannten Verarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden. Die Vorgehensweise zum Datenschutz sollte ebenfalls dokumentiert werden, damit bei einer möglichen Kontrolle klar ist, wie verfahren wird. Bei einem Fehlverhalten drohen Bußgelder. Die DSGVO schützt vor allem die personenbezogenen Daten, deren Erfassung und Weitergabe grundsätzlich verboten ist – außer die betroffene Person willigt ein. Landwirte und Winzer, die Namen, Adressen und Geburtstage ihrer Kunden erfassen und speichern möchten, müssen also konkret um die Einwilligung bitten – am besten schriftlich. Es dürfen nur Daten gesammelt werden, die für einen Geschäftsvorgang notwendig sind, zum Beispiel für Direktvermarkter die Adresse für das Versenden von Produkten und das Geburtsdatum zur eindeutigen Identifizierung. Informationen wie „nimmt gerade Medikamente“, „befreundet mit Kunden XY“ sind nicht zulässig und zu löschen. Nur mit der Zustimmung des Betreffenden dürfen diese Bemerkungen gespeichert werden. Dies gilt auch für Bestandskunden und alle Informationen, die über Jahre gesammelt wurden. Die Betroffenen haben ein Recht auf Auskunft über die Speicherdauer ihrer Daten, diese dürfen nur maximal zehn Jahre aufbewahrt werden.

Alle in der Datei erfassten Kunden dürfen eigentlich nur per Newsletter, Brief oder E-Mail angeschrieben werden, wenn hierzu eine eindeutige Einwilligung – am besten schriftlich – vorliegt. Diese Zustimmung nachträglich bei allen abzufragen, bedeutet einen enormen Aufwand – wie hoch der Rücklauf ist, ist ungewiss. Persönliche Daten brauchen Schutz und sollten sensibel behandelt werden, aber in Zeiten, in denen die Menschen ihr Privatleben in Facebook preisgeben, scheint die DSGVO im Detail doch übertrieben. (Details zur DSGVO in der Ausgabe 17, S. 10, oder unter www.lw-heute.de).

Bettina Siée – LW 18/2018