Defizite in der Kommunikation

Das Ringen um eine rechtssichere und von der EU-Kommission akzeptierte deutsche Düngeverordnung zur Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie spitzt sich weiter zu. Mit der Einleitung eines Zweitverfahrens unter der Androhung einer hohen Strafzahlung setzt Brüssel die Bundesregierung unter enormen Druck, innerhalb von acht Wochen die beanstandeten Mängel abzustellen. Bereits im Januar und nochmals im Juni hat die Bundesregierung Vorschläge zur Nachbesserung der erst 2017 novellierten Düngeverordnung gemacht, inklusive dem umstrittenen 20-prozentigen Abschlag auf den N-Bedarf in roten Gebieten. Beide Male verlangte die Kommission Nachbesserungen, aktuell eine weitere Verschärfung bei hängigen Flächen, bei Sperrfristen für Festmist und Grünland sowie wissenschaftliche Belege für die Ausnahmen von der 20-Prozent-Reduzierung.

Diese wiederholten und kleinteiligen Nachforderungen sind schon bemerkenswert und werfen die Frage auf, wie Bundesregierung und Kommission eigentlich miteinander kommunizieren. Laut EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hatte seine Behörde bereits bei der Verabschiedung der Düngenovelle 2017 Bedenken geäußert, dass die Änderungen den vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie nicht genug Rechnung tragen. Staatssekretär Hermann Onko Aeikens äußerte dagegen im LW-Interview, die Kommission habe sich gegen Ende des Verfahrens zur Evaluierung der Düngeverordnung auf Grund des laufenden Klageverfahrens seit Herbst 2016 bis Oktober 2018 nicht mehr zur Düngeverordnung geäußert. Hat die Kommission die Bundesregierung also im Glauben gelassen, dass alles in Ordnung sei, oder hat es die Bundesregierung versäumt, bei der Kommission eine verbindliche Klarstellung zu verlangen, bevor die Novelle 2017 in Kraft trat?

Beide, Bundesregierung und Kommission, haben durch dieses Verfahren an Kredit verloren. Jetzt besteht die Gefahr, dass aus lauter Aktionismus nicht adäquate Nachbesserungen, wie es auch schon die 20-Prozent-Regelung ist, hinterhergeworfen werden, nur um den Fall endlich abzuschließen.

Cornelius Mohr – LW 31/2019