Defizite in der Kommunikation
Diese wiederholten und kleinteiligen Nachforderungen sind schon bemerkenswert und werfen die Frage auf, wie Bundesregierung und Kommission eigentlich miteinander kommunizieren. Laut EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hatte seine Behörde bereits bei der Verabschiedung der Düngenovelle 2017 Bedenken geäußert, dass die Änderungen den vom Europäischen Gerichtshof festgestellten Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie nicht genug Rechnung tragen. Staatssekretär Hermann Onko Aeikens äußerte dagegen im LW-Interview, die Kommission habe sich gegen Ende des Verfahrens zur Evaluierung der Düngeverordnung auf Grund des laufenden Klageverfahrens seit Herbst 2016 bis Oktober 2018 nicht mehr zur Düngeverordnung geäußert. Hat die Kommission die Bundesregierung also im Glauben gelassen, dass alles in Ordnung sei, oder hat es die Bundesregierung versäumt, bei der Kommission eine verbindliche Klarstellung zu verlangen, bevor die Novelle 2017 in Kraft trat?
Beide, Bundesregierung und Kommission, haben durch dieses Verfahren an Kredit verloren. Jetzt besteht die Gefahr, dass aus lauter Aktionismus nicht adäquate Nachbesserungen, wie es auch schon die 20-Prozent-Regelung ist, hinterhergeworfen werden, nur um den Fall endlich abzuschließen.
Cornelius Mohr – LW 31/2019