Deutscher Wein – ein neuer Begriff?
Natürlich kennen Sie deutschen Wein. Aber als Kategorie in der Weinqualitätspyramide ist er noch ziemlich neu. Die Qualitätseinstufung Deutscher Wein liegt über dem Grundwein, der den Verarbeitungswein ersetzt und mit 200 hl/ha für Pfalz, Rheinhessen und die Nahe den höchsten Hektarertrag erlaubt. Mit 150 hl/ha liegt der Deutsche Wein auf dem Niveau des früheren Tafelweins. Auch der Landwein hat in den Gebieten mit dem Drei-Stufen-Modell das gleiche Ertragsniveau, liegt aber bei den Qualitätsanforderungen darüber und lässt bezeichnungsrechtlich mehr Möglichkeiten zu. So darf bei Deutschem Wein keine Rebsorte auf dem Etikett aufgeführt werden, die in der Rebsortenliste genannt ist. Nur bei Weinen mit garantiertem Ursprung oder bei geschützter geografischer Angabe, also Land- wie auch Qualitäts- und Prädikatsweinen, ist dies möglich. Auch die Synonyme wie Pinot oder Ruländer sind verboten. Nicht erlaubt sind die Angaben Erzeuger- oder Gutsabfüllung.
Ein besonderes Thema bei der Bezeichnung Deutscher Wein stellt die Begrenzung des Gesamtalkohols bei angereicherten Weinen dar. Bei Weiß und Rosé dürfen 11,5 Vol. Prozent und bei Rotweinen 12 Vol. Prozent nicht überschritten werden. Diese Regelung gilt auch für Perlweine ohne g. U.-Bezeichnung. Für 2011er Weine, die zur Perlweinbereitung vorgesehen sind, sollte noch die alte Regelung mit den höheren Gesamtalkoholwerten gelten. Angereicherte Grundweine, die über den genannten Alkoholgrenzen liegen dürfen, nicht mehr zu Deutschem Wein abgestuft werden können. Es sei denn, sie werden verschnitten und erreichen damit die genannten Grenzwerte. Es bleibt angesichts dieser reglementierenden Vorschriften abzuwarten, ob die Kategorie Deutscher Wein überhaupt eine größere Verbreitung finden wird. Vielleicht steckt dabei sogar Absicht dahinter.
Henning Seibert