Doppelaufwand vermeiden

Seit dem 1. April 2012 wird der Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung durch ein Monitoring der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) ermittelt, gleiches geschieht seit dem 1. September in der Schweinehaltung. Inzwischen sind nach Angaben der QS 30 000 Betriebe in der entsprechenden Datenbank gespeichert. Tierärzte sind bei dem Monitoring zur Meldung aller Antibiotikaabgaben verpflichtet. Genau dies sieht auch die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes vor, die vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Ob und wie die schon gestartete und auf Eigeninitiative der Wirtschaft beruhende Ermittlung des Antibiotikaeinsatzes dabei genutzt wird, steht in den Sternen. Klar ist nur, dass eine doppelte Erfassung unzumutbar wäre. Für die Tierhalter ist der Melde- und Dokumentationsaufwand bereits groß genug. Schon seit über 10 Jahren sind sie verpflichtet, jede Arzneimittelanwendung am Lebensmittel liefernden Tier zu dokumentieren. Auch dies muss bei der Umsetzung der Gesetzesnovelle, die dann regelmäßige Meldungen vorsieht, berücksichtigt werden. Dass die Veterinärbehörden schon bislang jederzeit Zugriff auf die Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes haben, gerät bei der ganzen Diskussion leicht in Vergessenheit. Die Tierhalter haben ein Eigeninteresse daran, den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren und zu optimieren. Ein Mengenreduzierungsziel, wie es beispielsweise Ministerin Höfken fordert, bringt allerdings nichts, weil dies mit höher dosierten Arzneimitteln umgangen werden kann. Außerdem muss die Behandlung eines kranken Tieres immer möglich sein.

Zu hoffen bleibt, dass durch ein Monitoring mehr Vertrauen geschaffen werden kann und die Transparenz so groß wird, dass zumindest willkürliche Zahleninterpretationen nach Manier von NRW-Landwirtschaftsminister Remmel schwerer möglich sind.

Cornelius Mohr