Einigung immer schwieriger
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt wollte eigentlich noch vor der Sommerpause einen endgültigen Regierungsentwurf an den Bundesrat übermitteln. Doch noch wird geschachert um die Begrenzung der Phosphatdüngung, um eine Länderöffnungsklausel, um schärfere Anforderungen in sogenannten roten Gebieten und um Erleichterungen außerhalb solcher Gebiete insbesondere für kleinere und extensiv wirtschaftende Betriebe. Hinzu kommt die politisch mit der Düngeverordnung verbundene Anlagenverordnung. Hier ist offensichtlich ein Bestandsschutz für die Gülle- und Jauchelager möglich. Im Gegenzug wollen die grünen Länder allerdings Einblick in die Daten von InVeKos und HIT, um die Düngedaten abgleichen zu können. Sie wollen den gläsernen Landwirt, was der Berufsstand zu Recht ablehnt.
Die Zeit drängt, weil die EU wegen der bislang unzureichenden Düngeverordnung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, das sie derzeit allerdings nicht vorantreibt. Unterdessen befeuert das Umweltbundesamt – geschickt terminiert – mit der Veröffentlichung einer Studie die Diskussion. Die Zahlen sind allerdings nicht neu. Bemerkenswert ist, dass die Behörde die bisherigen Verbesserungen bei den Nährstoffsalden kaum erwähnt und dass sie mit dem 20-Prozent-Ziel für den Ökolandbau politische Forderungen erhebt, die über ihre Beratungs- und Informationskompetenz weit hinausgehen.
Erschwerend für eine Einigung aus Sicht von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt kommt nun hinzu, dass der Bundesrat immer mehr unter grünen Einfluss gerät. Mit der Neubildung des Hamburger Senats verfügen die nunmehr acht rot-grün-regierten Bundesländer über eine Mehrheit im Bundesrat (36 von 69 Stimmen).
Cornelius Mohr