Endlich Einigung über Düngerecht

Die Neuregelung des Düngerechts zieht sich seit Jahren hin. Jetzt hat der Entwurf des Düngegesetzes als Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung offenbar die letzte Hürde genommen. Über die Hoftorbilanz, den bisherigen Knackpunkt zwischen Union und SPD, gibt es eine Einigung. An ihre Stelle soll eine Stoffstrombilanz treten. Ob dies nur Wortkosmetik ist, wird sich noch herausstellen. Immerhin spricht die Union von einem Zugeständnis an die SPD.

Davon abgesehen wird diese Regel für Hessen und Rheinland-Pfalz nicht die größte Bedeutung im Rahmen des Düngerechts haben, weil sie für Betriebe mit mehr als 2 000 Mastschweineplätzen oder mehr als drei GV pro Hektar gilt. Diese Betriebe sind in der Region kaum vorhanden. Für die Betroffenen ist der erhebliche Mehraufwand in der Dokumentation gleichwohl ärgerlich und der Nutzen fraglich, weil die bisherige Feld-Stallbilanz besser zur Steuerung der Düngung geeignet ist.

Schwerwiegender im künftigen Düngerecht ist beispielsweise die generelle Regelung, dass nach der Ernte der Hauptfrucht nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste gedüngt werden darf und das auch nur bis zum 1. Oktober. Über die Möglichkeit, auch Winterweizen zu düngen, der ja auch im Herbst noch Nährstoffbedarf hat, wurde bis vor kurzem noch gerungen. Damit wird das Zeitfenster, in denen die Ackerbaubetriebe organische Dünger ausbringen können, sehr eng. Bis Mai kann man noch den Mais düngen, dann ist Schluss bis zum Herbst, wo im Wesentlichen aber nur die besagten Früchte gedüngt werden können. Eine der Folgen wird sein, dass vielfach die Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger, die bislang auf sechs Monate ausgerichtet sind, nicht reichen werden. Hinzu kommt, dass mit dem Düngegesetz sämtliche organische Düngemittel, wie zum Beispiel Gärreste, in die Obergrenze für Wirtschaftsdünger einbezogen werden. Dadurch werden gleichzeitig die Flächen, auf denen man diese Dünger ausbringen kann, knapper. Eine positive Seite hat die Einigung mit Blick auf den beginnenden Bundestagswahlkampf: Die Angriffsfläche der Landwirtschaft wird voraussichtlich etwas kleiner.

Cornelius Mohr – LW 43/2016