Energieagentur Rheinland-Pfalz und DLR Eifel kooperieren
Im Bereich Bioenergienutzung enger zusammenarbeiten
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel mit Sitz in Bitburg wollen enger zusammenarbeiten. Das sieht eine Kooperationsvereinbarung vor, die beide Partner unterzeichnet haben. Die Unternehmen wollen damit ihre bereits bestehende Zusammenarbeit im Bereich der Bioenergienutzung aus der Landwirtschaft deutlich ausbauen.

Foto: Philipp Pohlmann/pixelio
Das DLR verfügt über einen guten Zugang zu landwirtschaftlichen Akteuren. Es berät Biogasanlagenbetreiber beim Bau neuer Biogasanlagen und bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Daneben bringt das DLR seine Kompetenzen über Anbau und Nutzung von Energiepflanzen in die Kooperation mit ein. Derzeit befinden sich elf Prozent der Anlagenkapazität für erneuerbare Energien in der Hand von Landwirten, bei Biogasanlagen beträgt ihr Anteil rund 75 Prozent, bei Photovoltaikanlagen sind es 25 Prozent.
Zusammenarbeit bei Flexibilisierung sehr wichtig
Im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Landwirtschaft arbeiten Fachberater des DLR mit den Beratern der Energieagentur zusammen. Dabei übernimmt das DLR die energetische Bewertung von Betriebsabläufen, während die Energieagentur ihre Expertise für Energieeffizienz-Lösungen einbringt. Besonders eng ist die Zusammenarbeit bei der Beratung von Biogasanlagenbetreibern, die nach dem Auslaufen der ersten Förderperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ihren Betrieb wirtschaftlich fortführen wollen.
Nach ersten gemeinsamen Veranstaltungen haben bereits mehrere Anlagenbetreiber in Rheinland-Pfalz den Weg in Richtung eines zukunftsträchtigen flexiblen Anlagenbetriebs eingeschlagen. Weitere zukünftige Schwerpunkte der Kooperation sind Informationsangebote über neue Geschäftsmodelle für die Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus Solaranlagen. Nachgefragt sind außerdem Angebote über die Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen nach dem EEG 2017.
Die Kooperation setzt einen Baustein innerhalb des Wärmekonzepts des Landes um. Die Biogasanlagenbetreiber werden darin unterstützt, für die anfallende Wärme aus dem KWK-Betrieb sinnvolle Nutzungskonzepte zu entwickeln.
ea rlp – LW 32/2017