Energieagentur Rheinland-Pfalz und DLR Eifel kooperieren

Im Bereich Bioenergienutzung enger zusammenarbeiten

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel mit Sitz in Bitburg wollen enger zusammenarbeiten. Das sieht eine Kooperationsvereinbarung vor, die beide Partner unterzeichnet haben. Die Unternehmen wollen damit ihre bereits bestehende Zusammenarbeit im Bereich der Bioenergienutzung aus der Landwirtschaft deutlich ausbauen.

Die Angebote der Institutionen ergänzen sich optimal, sodass es für Praktiker zukünftig leichter sein wird, an die gewünschten Informationen zu gelangen, dies gilt vor allem für Biogasbetreiber.

Foto: Philipp Pohlmann/pixelio

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz konzentriert sich im Rahmen der Kooperation auf die Verbesserung von energetischen Prozessen bei Biogas-Bestandsanlagen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterstützung von Anlagenbetreibern bei energierechtlichen Fragen und zu Fördermitteln. Die Landesenergieagentur hilft Biogasanlagenbetreibern dabei, mit einer flexiblen Stromproduktion neue Ertragsmöglichkeiten zu erschließen; außerdem unterstützt sie bei der Entwicklung von Wärmenutzungskonzepten unter Einbindung von Wärmespeichern.

Das DLR verfügt über einen guten Zugang zu landwirtschaftlichen Akteuren. Es berät Biogasanlagenbetreiber beim Bau neuer Biogasanlagen und bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Daneben bringt das DLR seine Kompetenzen über Anbau und Nutzung von Energiepflanzen in die Kooperation mit ein. Derzeit befinden sich elf Prozent der Anlagenkapazität für erneuerbare Energien in der Hand von Landwirten, bei Biogasanlagen beträgt ihr Anteil rund 75 Prozent, bei Photovoltaikanlagen sind es 25 Prozent.

Zusammenarbeit bei Flexibilisierung sehr wichtig

Im Bereich Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Landwirtschaft arbeiten Fachberater des DLR mit den Beratern der Energieagentur zusammen. Dabei übernimmt das DLR die energetische Bewertung von Betriebsabläufen, während die Energieagentur ihre Expertise für Energieeffizienz-Lösungen einbringt. Besonders eng ist die Zusammenarbeit bei der Beratung von Biogasanlagenbetreibern, die nach dem Auslaufen der ersten Förderperiode nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ihren Betrieb wirtschaftlich fortführen wollen.

Nach ersten gemeinsamen Veranstaltungen haben bereits mehrere Anlagenbetreiber in Rheinland-Pfalz den Weg in Richtung eines zukunftsträchtigen flexiblen Anlagenbetriebs eingeschlagen. Weitere zukünftige Schwerpunkte der Kooperation sind Informationsangebote über neue Geschäftsmodelle für die Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus Solaranlagen. Nachgefragt sind außerdem Angebote über die Ausschreibungsregelungen für Biomasseanlagen nach dem EEG 2017.

Die Kooperation setzt einen Baustein innerhalb des Wärmekonzepts des Landes um. Die Biogasanlagenbetreiber werden darin unterstützt, für die anfallende Wärme aus dem KWK-Betrieb sinnvolle Nutzungskonzepte zu entwickeln.

ea rlp – LW 32/2017