Erfahrungen zum Umgang mit Aktionsplan Kupierverzicht

Risikoanalyse ist geeignet, um Fehler im Betrieb aufzudecken

Am 1. Juli 2019 ist der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht in Kraft getreten. Um die geforderte Tierhaltererklärung ordnungsgemäß auszufüllen, muss vorab eine betriebsspezifische Risikoanalyse durchgeführt werden. Tierhaltern wird geraten, diese komplexe Analyse gemeinsam mit dem Hoftierarzt oder/und Berater durchzuführen. Die Analyse teilt sich in zwei Abschnitte: Im ersten Teil geht es um die Dokumentation von Ohr- und Schwanzverletzungen, im zweiten um die Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb. Die Berater des Serviceteams Alsfeld (STA) haben mittlerweile in einer Reihe von hessischen Betrieben solche Risikoanalysen durchgeführt. Ihre Erfahrungen fassen Julia Aschenbrenner und Wilfried Brede vom STA im Folgenden zusammen.

Wenn in den letzten zwölf Monaten keine kontinuierliche Dokumentation der Schwanz- und Ohrverletzungen erfolgt ist, wird bei der ersten Durchführung der Risikoanalyse eine einmalige Erhebung durchgeführt. Dabei sollten bei einer ...

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