Erfahrungen zum Umgang mit Aktionsplan Kupierverzicht
Risikoanalyse ist geeignet, um Fehler im Betrieb aufzudecken
Am 1. Juli 2019 ist der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht in Kraft getreten. Um die geforderte Tierhaltererklärung ordnungsgemäß auszufüllen, muss vorab eine betriebsspezifische Risikoanalyse durchgeführt werden. Tierhaltern wird geraten, diese komplexe Analyse gemeinsam mit dem Hoftierarzt oder/und Berater durchzuführen. Die Analyse teilt sich in zwei Abschnitte: Im ersten Teil geht es um die Dokumentation von Ohr- und Schwanzverletzungen, im zweiten um die Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb. Die Berater des Serviceteams Alsfeld (STA) haben mittlerweile in einer Reihe von hessischen Betrieben solche Risikoanalysen durchgeführt. Ihre Erfahrungen fassen Julia Aschenbrenner und Wilfried Brede vom STA im Folgenden zusammen.
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