Erfolg für den Hessischen Bauernverband

Die viel diskutierte Veröffentlichung der Angaben über Agrarzahlungen, begründet mit der EU-Transparenzrichtlinie, ist am Dienstag aus dem Netz genommen worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil klargestellt, dass EU-Ministerrat und EU-Kommission nicht ausreichend abgewogen haben zwischen dem Recht der Empfänger auf Schutz personenbezogener Daten und dem Interesse der Gesellschaft, über die Verwendung öffentlicher Gelder informiert zu werden.

Viele hatten sich mit der Sichtweise von Rat und Kommission schon abgefunden und die Richtlinie als unabänderlich angesehen. Deshalb ist das EuGH-Urteil ein großer Erfolg für den Hessischen Bauernverband, der darauf beharrt hat, dass auch für Landwirte der Datenschutz gelten muss. Der Berufsstand bemängelte auch, dass die Zahlen im Internet nicht ausreichend erklärt und begründet wurden.

Den beiden Landwirten und dem Berufsstand geht es nicht darum, die Zahlungen zu verheimlichen. Die genaue Angabe der Empfängeradressen und die Höhe der Zahlungen sind aber für eine vernünftige Transparenz nicht erforderlich und nach dem Spruch des EuGH auch nicht statthaft. Der Agrarbericht der Bundesregierung liefert beispielsweise schon Informationen darüber, wie viel öffentliche Gelder ein Betrieb erhält.

Der EuGH hat ebenso deutlich gemacht, dass das öffentliche Interesse je nach Umfang der Zahlungen oder der Unternehmensform höher zu gewichten ist. Für Großbetriebe ist die detaillierte Veröffentlichung womöglich noch nicht vom Tisch.

Der Richterspruch zeigt auch, dass EU-Vorgaben nicht unantastbar sind und in manchen Fällen eine gerichtliche Prüfung sinnvoll ist.

Cornelius Mohr