Ermittlung des Düngebedarfs

Die Hilfsmittel zur Berechnung stehen bereit

Jeder Landwirt ist nach der Düngeverordnung (DüV) angehalten, vor der Ausbringung von mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphor pro Hektar eine Düngebedarfsermittlung durchzuführen. Dabei ist der Düngebedarf definiert als diejenige Nährstoffmenge, die den Nährstoffbedarf einer Kultur nach Abzug sonstiger verfügbarer Nährstoffmengen und unter Berücksichtigung der Nährstoffversorgung des Bodens abdeckt. Wie diese Düngebedarfsermittlung vorzunehmen ist, ist ebenfalls in der Düngeverordnung (§ 4) festgehalten. Der Düngebedarf für Stickstoff und Phosphor ist im Ackerbau und für das Grünland zu ermitteln. Dieser stellt eine standortspezifische Obergrenze dar, welche nicht überschritten werden darf.

Um eine korrekte Ermittlung vornehmen zu können, bieten der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen und das Regierungspräsidium Kassel einige Hilfsmittel an. Auf den Internetseiten des LLH sind entsprechende Vordrucke hinterlegt, mit denen ...

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