Ernährungssicherung an erster Stelle

Mit dem Green Deal, den die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vergangene Woche dem Europaparlament vorgestellt hat, werden ehrgeizige Ziele gesteckt, die Lob selbst bei Umweltverbänden und Grünen-Politikern finden. Bis 2050 soll Europa beziehungsweise die EU der erste klimaneutrale Kontinent werden und damit eine Führungsrolle in der Welt übernehmen. Dabei soll das CO2-Einsparziel bis 2030 von derzeit 30 auf mindestens 40 Prozent (Basis 1990) verschärft werden. Die Bezeichnung der neuen Politik ist eine Referenz an den legendären New Deal, mit dem die amerikanische Regierung Anfang der dreißiger Jahre der darniederliegenden Wirtschaft half und die hohe Arbeitslosigkeit durch staatliche Investitions- und Beschäftigungsprogramme bekämpfte. In Europa gibt es derzeit ganz andere Vorzeichen, doch auch hier will die Kommission die Ziele mit einer Mischung aus Anreizen, Hilfen und Vorgaben umsetzen. Klimaschutz und Wachstum sollen versöhnt und Industrie und Wirtschaft mitgenommen werden. Das bedeutet, dass eine Menge Geld in die Hand genommen werden muss. Wie der Green Deal umgesetzt und finanziert werden soll, ist allerdings noch völlig unklar. Dies nährt die Sorgen der Bauern, die schon nach bisherigen GAP-Vorschlägen mit weniger Geld auskommen, aber dabei mehr Umweltleistungen erbringen sollen. Will die EU die Landwirtschaft beim Green Deal mitnehmen, muss sie höhere Anforderungen ausgleichen, damit die Branche wettbewerbsfähig bleibt. Das kann man im Übrigen auch aus dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 herleiten. Hier wird der Ernährungssicherung eine fundamentale Priorität zuerkannt. Klimaschutz und eine Anpassung an den Klimawandel haben demnach so zu erfolgen, dass die Lebensmittelerzeugung gesichert bleibt.

Ein guter Ansatz des Green Deal ist in diesem Zusammenhang, dass bei künftigen Handelsabkommen die Anerkennung des Pariser Abkommens verpflichtend sein soll. Zugleich sollen Sonderzölle für Importe aus Drittstaaten mit niedrigeren Klimazielen die europäische Industrie vor Nachteilen im internationalen Wettbewerb schützen. Das muss dann auch für Agrarimporte gelten.

Cornelius Mohr – LW 51/2019