Erst müssen praxisgerechte Lösungen her

Der Termin, ab dem die betäubungslose Ferkelkastration verboten wird, wird immer mehr zu einem Politikum. Am Dienstag ist der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Tierschutzgesetz, in dem der Ausstieg auf Anfang 2017 terminiert ist, auf Druck der CSU von der Tagesordnung im Ernährungsausschuss genommen worden und war deshalb nicht zur Abstimmung im Bundestag gekommen. Fachpolitiker von FDP und Union im Bundestag wollen das Verbot erst am 1. Januar 2019 in Kraft treten lassen und hätten nach deren eigenen Einschätzung auch eine Mehrheit in der Koalition gehabt.

Dass die CSU-Landwirtschaftsministerin Aigner mit einer Änderung ihres Entwurfs durch die eigenen Koalitionskollegen politisch beschädigt worden wäre, liegt auf der Hand. Bei den Landwirten dürfte sie allerdings schon Ansehen verloren haben. Denn im Gegensatz zu ihr haben die Fachpolitiker der Koalition eingesehen, dass eine praktikable Lösung noch nicht in Sicht ist und dass deshalb vorsichtshalber eine Verschiebung des Verbots richtig ist. Ein politisch festgelegter Ausstiegstermin bleibt gleichwohl immer problematisch. Denn wann genau die praxisgerechten Lösungen vorliegen, weiß keiner. Der Deutsche Bauernverband hatte deshalb im Dezember 2010, als er sich zusammen mit anderen Organisationen auf europäischer Ebene freiwillig auf eine Zeitschiene bis 2018 festgelegt hatte, gleichzeitig die Voraussetzungen genannt, die bis dahin erreicht sein müssen (unter anderem sichere Methoden für die Schnellerkennung von Ebergeruch in Schlachtbetrieben). Schließlich geht es in Deutschland um eine Größenordnung von 30 Mio. männlichen Schlachtschweinen. Sollte auf ein zu frühes Verbot gedrungen werden, drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden für die deutsche Veredlungswirtschaft.

Cornelius Mohr