Erste Mobile Waldbauernschule Hessens entstand im Odenwald

Forstbetriebsgemeinschaft ehrt Mitgründer Dr. Krämer

In der vergangenen Woche fand mit 95 Teilnehmern die Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Odenwald in Ober-Mossau statt. Auf der Tagesordnung stand auch die Ehrung des in den Ruhestand getretenen ehemaligen Forstamtsleiters des Forstamtes Michelstadt, Dr. Ewald Krämer.

Vorsitzender Dietrich Kübler überreicht Dr. Ewald Krämer (links) die Ehrenurkunde.

Foto: Thomas Mecke

FBG-Vorsitzender Dietrich Kübler würdigte das Engagement von Dr. Krämer für die Privatwaldbesitzer insbesondere in Bezug auf die Mobile Waldbauernschule. Er hat die Waldbauernschule im Jahre 1986 mit Manfred Keller von der Berufsgenossenschaft und Friedrich Kübler, FBG-Vorsitzender, als erste Waldbauernschule Hessens ins Leben gerufen. Diese war Vorbild für die Gründung weite­rer Waldbauernschulen in Hessen und Deutschland. Kübler überreichte ihn eine Ehrenurkunde und einen Präsentkorb. Kübler äußerte die Hoffnung, dass sich Dr. Ewald Krämer auch künftig weiterhin in die Forstbetriebsgemeinschaft einbringt.

„Pilotprojekt FBG Odenwald“ vorgestellt

Weiterhin ging es um das „Pilotprojekt FBG Odenwald.“ Kübler sprach dazu die neuen Betreuungsverträge mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst an und ging auf die geplante Verselbstständigung der FBG Odenwald hin. Martin Küthe, Referatsleiter im Umweltministerium und darin auch für die Angelegen­heiten im Kommunalwald und Privatwald in Hessen zuständig, nahm Stellung zum geplanten „Pilotprojekt Forstbetriebsgemeinschaft Odenwald“. Dieses soll wegweisend sein für die Entwicklung auch anderer FBG in Hessen. Wichtig sei aber noch ein ausstehendes Urteil in einer Klage des Bundeskartellamtes gegen die Landesforstverwaltung Baden-Württembergs. Dabei beklagt das Bundesamt den gemeinsamen Holzverkauf von staatlichem Holz mit kommunalem und privatem Holz.

Bei dem Pilotprojekt soll versucht werden in Zusammenarbeit von Hessen-Forst , Forstamt Michelstadt und der FBG Odenwald die Eigenständigkeit der FBG Odenwald in die Wege zu leiten. Hierbei soll die FBG den kompletten Holzverkauf des Privatwaldes eigenständig managen. Das Einheitsforstamt (mit der besitzübergreifenden forsttechnischen Betreuung) solle erhalten bleiben.

Das Forstamt übernimmt wie gewohnt die Dienstleistungen bis zur Erstellung der verkaufsfertigen Holzliste. Die Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt und der FBG Odenwald soll in dieser Hinsicht in einem zu erarbeitenden Kooperationsvertrag geregelt werden. Unterstützung ist von Seiten des Ministeriums und von Seiten der Landesbetriebsleitung Hessen-Forst in Kassel zugesagt. Weiter kann die FBG Odenwald auf finanzielle Zuschüsse im Zu­ge der neuen Richtlinie für die forstliche Förderung zurückgreifen. Thomas Mecke, neuer Forstamtsleiter des Forstamtes Michelstadt, betonte die bisher gute und auch weiterhin gewünschte gute Zusammenarbeit mit der FBG Odenwald. Gemeinsam mit Martin Küthe machte er deutlich, dass bis zum 1. Juli noch möglichst viele Privatwaldbesitzer die Betreuungsverträge mit den neuen Kostenbeiträgen unterschreiben möchten, um dann eventuell inklusive Holzverkauf durch die FBG, den Privatwaldbesitzer weiterhin betreuen zu können. Im Mittelpunkt stünden die Anliegen der Privatwaldbesitzer. Ein Beschluss zur Durchführung des Pilotprojektes ist im Zuge einer erneuten Mitgliederversammlung im Oktober/November diesen Jahres geplant.

FBG Odenwald – LW 26/2016