EULLa-Antragsverfahren 2019 – für jeden etwas dabei
Die Antragsfrist bis zum 19. Juli ist eine Ausschlussfrist
Das diesjährige EULLa-Antragsverfahren wird geöffnet sein vom 17. Juni bis zum 19. Juli 2019. Welche Programmteile für Acker- und Dauergrünlandflächen angeboten werden und was mit der Teilnahme daran verbunden ist, erklärt Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Foto: Cypzirsch
Förderprämien für Ertrags- und Qualitätsverluste
Als Gegenleistung für die Teilnahme an EULLa werden Förderprämien gewährt. Diese decken die entstehenden Ertrags- und Qualitätsverluste bzw. Mehraufwendungen des Landwirtes für die erbrachten Leistungen ab. Generell gilt, dass es sich bei EULLa ausschließlich um freiwillige Maßnahmen handelt, eine Teilnahme also keinesfalls verpflichtend ist.
Bei den einzelnen Programmteilen wird unterschieden in „landwirtschaftliche Programmteile“ sowie den Vertragsnaturschutz (VN). Die landwirtschaftlichen Programmteile haben in erster Linie den Schutz von Boden, Wasser und Luft zum Ziel, letztere (VN) beinhalten vorrangig die Schutzziele Biodiversität und Landschaftsbild. Das Spektrum der angebotenen Programmteile reicht von Einzelflächenmaßnahmen wie dem „Vertragsnaturschutz auf Grünland“ oder „Saum- und Bandstrukturen“ bis hin zu Programmteilen, welche Maßnahmen auf Gesamtbetriebsebene darstellen.
Christian Cypzirsch – LW 25/2019