Fakten statt Bauchgefühl

Aktuell gehen die Bauern auf die Straßen und protestieren gegen die Regulierungswut der Politiker auf allen Ebenen. Dabei geht es nicht nur um einzelne Aspekte, sondern auch um die Gesamtheit der Einschränkungen, die ein fachgerechtes und kostendeckendes Wirtschaften auf den Höfen mittlerweile fast unmöglich machen.

Dabei haben die Landwirte durchaus sehr gute, wissenschaftlich fundierte Argumente auf ihrer Seite. Unzählige Untersuchungen zeigen nämlich, dass viele der heute als Klima-, Arten- und Umweltschutz verkauften Maßnahmen diese Bezeichnungen nicht verdienen, sondern oft sogar das Gegenteil bewirken: Paradebeispiel ist das angekündigte Glyphosat-Verbot, das nach­weislich zu mehr Erosion, Störung des Bodenlebens, erhöhtem CO2-Ausstoß und sogar weniger Artenvielfalt führen würde.

Ein weiteres Beispiel stellt der seit letztem Jahr in Hessen geltende pauschale Vier-Meter-Abstand zu Gewässern dar; in diesem Bereich darf kein Pflanzenschutz ausgebracht, nicht gedüngt und ab 2022 sogar nicht mehr gepflügt werden. Das kommt einem Bewirtschaftungsverbot auf einer enorm großen landwirtschaftlichen Fläche gleich. Und das obwohl die Universität Gießen schon vor etlichen Jahren in umfangreichen Untersuchungen gezeigt hat, dass Uferrandstreifen nicht als Nährstoffbarrieren taugen. Der Hessische Bauernverband konnte immerhin erreichen, dass die betroffenen Gewässer nun landesweit kartiert wurden. Bisher herrschte nämlich – auch bei den Behörden – große Unklarheit darüber, für welche Gewässer die Auflagen konkret gelten.

Eines der größten Ärgernisse bei alldem ist, dass die selben Leute, die etwa beim Klimaschutz darauf dringen, endlich die Ergebnisse der Wissenschaft als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen, in Sachen Pflanzenschutz und Düngung beharrlich wissenschaftliche Erkenntnisse ignorieren.

Wenn aber unsere Politiker nicht aufgrund von Fakten, sondern von Stimmungen und Bauchgefühl in der Bevölkerung entscheiden, kommt das einer Kapitulation vor dem umsichgreifenden Populismus gleich.

Karsten Becker – LW 43/2019