Ferienfreizeit mit Kindern und Jugendlichen

Nachgefragt bei der Hessischen Landjugend

Die Landjugendverbände sind unter anderem dafür bekannt, dass sie in den Ferien Freizeiten für Kinder und Jugendliche anbieten. Heutzutage die Verantwortung für Kinder und Jugendliche im Urlaub zu übernehmen, ist nicht einfach. Das LW hat bei der Landesvorsitzenden der Hessischen Landjugend, Kerstin Schmidtke, nachgefragt, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit eine Ferienfreizeit für alle Beteiligten ein Erfolg wird.

Sonne, Strand und Meer: So fröhlich ging es auf einer Ferienfreizeit der Hessischen Landjugend zu.

Foto: Hessische Landjugend

LW: Wer ist die Zielgruppe für Ihre Ferienfreizeit-Angebote?

Kerstin Schmidtke: Unsere Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sieben und 18 Jahren aus ganz Hessen. In erster Linie wollen wir Kindern und Jugendlichen in landwirtschaftlichen Betrieben einen Urlaub in der Erntezeit ermöglichen. Natürlich gelten unsere Angebote sowohl für Mitglieder als auch für Nichtmitglieder unseres Verbandes und auch für Interessierte aus den angrenzenden Bundesländern.

LW: Welche Voraussetzungen sollte ein Betreuer erfüllen?

Schmidtke: Betreuer müssen unbedingt Spaß und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben und sollten bereits Erfahrung im Freizeitenbereich gemacht haben. Ein aktuell besuchter Erste-Hilfe-Kurs sowie die JugendleiterCard, kurz JuLeiCa genannt, sind ebenso Voraussetzungen bei uns.

LW: Was verbirgt sich hinter der JuLeiCa?

Schmidtke: Wenn jemand ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte, sollte er eine mindestens 40-stün­dige Ausbildung durchführen, an deren Ende er diese Card erhält. Die Ausbildung umfasst die Themen Aufsichtsrecht und Jugendschutz sowie Haftung und Versicherung. Außerdem geht es um die Lebenswelten und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Team- und Projektarbeit gehört ebenfalls zu der Ausbildung, die übrigens kostenlos ist. Parallel dazu müssen die Betreuer unserer Freizeiten ehrenamtlich arbeiten. Das heißt, sie müssen eine Kinder- oder Jugendgruppe leiten.

Kerstin Schmidtke ist Landesvorsitzende der Hessischen Landjugend.

Foto: Hessische Landjugend

LW: Und welche charakterlichen Voraussetzungen sollte ein Betreuer mitbringen?

Schmidtke: Ein Betreuer sollte in jedem Fall ein selbstbewusstes und positives Auftreten haben, damit er Kinder und Jugendliche begeistern und gleichzeitig Grenzen aufzeigen kann. Er sollte stets lösungsorientiert denken. Kreativität ist außerdem Grundvo­raussetzung, denn auf einer guten Freizeit gestalten die Betreuer selber das Programm mit den Teilnehmern. Gut ist, wenn Betreuer selbst schon als Teilnehmer auf einer Freizeit waren, um sich besser in die Teilnehmer hineinversetzen zu können.

LW: Woran erkennen Eltern und Jugendliche ein qualitativ hochwertiges Ferienfreizeitangebot?

Schmidtke: Ein gutes Zeichen ist natürlich, wenn ein Anbieter schon langjährig Freizeiten durchführt. Von besonderer Bedeutung ist aber immer die Qualität der Betreuer. Ein Anzeichen dafür ist zum Beispiel, wenn der Freizeitanbieter die Betreuer selbst schult und in direktem Kontakt zu ihnen steht. Wichtig ist auch, dass die Eltern einen direkten Ansprechpartner beim Anbieter haben. Achten sollten Eltern darauf, dass Ausflüge und das angebotene Programm bereits im Preis mit inbegriffen sind. Für Jugendliche ist weiterhin wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, sich an der Freizeitgestaltung zu beteiligen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Mitgliedverbände im Hessischen Jugendring seriöse Freizeitenanbieter sind.

LW: Gibt es Grundregeln für die Jugendlichen?

Schmidtke: Ein respektvoller und achtsamer Umgang untereinander, feste Essens- und Schlafengehzeiten und Baderegeln beispielsweise müssen genauso selbstverständlich sein wie die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Unsere Betreuer erarbeiten zusammen mit den Jugendlichen vor Ort die Freizeitenregeln und achten als Gruppenleitung auf die Umsetzung. Es ist außerdem wichtig, dass sich Teilnehmer bei den Betreuern an- und abmelden, wenn sie das Camp verlassen wollen. Grundsätzlich gilt dabei immer: mindestens zu dritt unterwegs sein.

Ferienfreizeiten

Angebote in den Ferien

Die Hessische Landjugend bietet in den Sommerferien Ferienfreizeiten an. Informationen dazu gibt es auf der Homepage unter www.hessische-landjugend.de oder 06031-794610.

Auch die Landjugend Rheinhessen/Pfalz bietet in diesen Sommerferien eine Kinderfreizeit an. Mehr unter www.lj-rheinhessenpfalz.de oder 06131-620559.

LW: Wo liegen die Grenzen für die Betreuer? Was muss, was darf nicht getan werden?

Schmidtke: Betreuer haben keinen Erziehungsauftrag, denn sie gestalten einen begrenzten Zeitraum, der für Kinder und Jugendliche Freizeit bedeutet. Betreuer dürfen dabei niemals das Abhängigkeitsverhältnis der Kinder und Jugendlichen ausnutzen. Sie müssen stets ein wachsames Auge haben. Um adäquat und präventiv vor möglichen Gefahren schützen zu können, müssen sie jederzeit Situationen und Reifegrad der Teilnehmer einschätzen. Dies beinhaltet zum Beispiel den Hinweis auf Sonnenschutz bis hin zum Räumen der Zelte bei nahendem Gewitter oder das Achten auf Hygiene in der Küche.

LW: Die Medien berichten immer mal wieder von Vorwürfen gegen Betreuer, die sich auf Klassenfahrten oder Ferienfreizeiten gegenüber den zu betreuenden Kindern oder Jugendlichen falsch verhalten haben oder übergriffig wurden. Wie reagiert Ihr Jugendverband auf dieses Thema?

Schmidtke: Die Hessische Landjugend hat eine „Ehrenerklärung Kindeswohlgefährdung“ verfasst, die alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter unterschreiben müssen. Niemand, insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, heißt es darin, darf durch das Verhalten anderer zu Schaden kommen. Es geht darum, nicht wegzusehen, sondern zu handeln, damit Grenzen nicht verletzt werden und Gewalt nicht möglich wird.

LW: Welche Maßnahmen ergreift Ihr Verband für unvorhergesehene Ereignisse vor Ort?

Schmidtke: Zum einen werden Betreuer so gut es geht vorbereitet, auch bei unvorhergesehenen Ereignissen vor Ort adäquat zu reagieren. Zum anderen haben die Betreuer Ansprechpartner vor Ort und können über ein Notfalltelefon jederzeit Kontakt mit den Fachkräften in der Landesgeschäftsstelle aufnehmen.

Stephanie Lehmkühler – LW 26/2013