Ferkelkastration: Narkosegeräte werden getestet
DLG beginnt Prüfung von Isofluran-Narkosegeräten
Im Testzentrum Technik und Betriebsmittel der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) in Groß-Umstadt sind in der vergangenen Woche die Prüfungen der Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration angelaufen. Wie die DLG am vergangenen Freitag mitteilte, sind geprüfte und zertifizierte Geräte die Voraussetzung für den Zuschuss des Bundes zur Anschaffung der Narkosegeräte. Die Prüfungen finden in Praxisbetrieben und im Prüflabor der DLG statt.
Ein Themenkomplex befasst sich mit der Tiergerechtheit und dem Tierschutz. So wird geschaut, ob das Ferkel schonend in das Gerät eingelegt und fixiert werden kann und ob das Isofluran zuverlässig dosiert und eine sichere Betäubung gewährleistet ist, auch wenn die Umgebungstemperaturen unterschiedlich sind. Geprüft werden auch Überwachungsfunktionen und mit welchem Aufwand und wie gut es sich reinigen und desinfizieren lässt. Der zweite Themenkomplex befasst sich laut DLG mit der Arbeitsplatzsicherheit. Es wird geprüft, ob es Isofluranverluste am Gerät gibt, die die Atemluft und damit die Gesundheit belasten. Arbeitsplatzmessungen sollen belegen, dass nicht mehr als 15 mg Isofluran nach mehreren Stunden Kastrationsarbeit pro m³ Luft nachweisbar sind. Diese Menge entspreche dem geringsten definierten Grenzwert für Isofluran weltweit, so dass hier – solange in Deutschland kein Grenzwert definiert sei – ein sehr hohes Schutzniveau angesetzt werde, erläuterte die DLG. In der Schweiz liege der Grenzwert bei 77 mg/m³ Luft. Weitere Fragestellungen beschäftigen sich mit der ergonomischen Gestaltung, Geräteanzeigen und -aufzeichnungen und Warnsignalen sowie Kontroll- und Wartungsarbeiten. Auch das Servicekonzept des Geräteanbieters und die Betriebsanleitung werden begutachtet. Das Prüfprogramm hat die DLG gemeinsam mit dem Referat Tierschutz des Bundeslandwirtschaftsministeriums und Tierärzten entwickelt. Beim Arbeitsschutz wurde die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dazugeholt. age – LW 6/2020