Franzosen Vorreiter in Sachen Vereinfachung
Nach dem, was die Kommission jetzt genehmigt hat, müssen die Landwirte stattdessen auf einen ausreichenden Zwischenfruchtanbau achten, der eine durchgehende Grünbedeckung bis zum 1. Februar gewährleistet. EU-Kommissar Phil Hogan nennt das ein gutes Beispiel für die geplante Vereinfachung der Agrarpolitik. Nach Angaben seiner Dienststellen hat bislang kein anderer EU-Mitgliedsstaat eine solche auf ein bestimmtes Anbausystem beschränkte Alternative vorgelegt.
Vergangene Woche hat nun Landwirtschaftsminister Christian Schmidt nachgelegt und 45 Vereinfachungsvorschläge, basierend auf Vorschlägen des Berufsstandes, nach Brüssel geschickt. Dabei geht es unter anderem auch um eine Entschärfung bei den Bestimmungen zum viel diskutierten Dauergrünlandstatus und um die Vereinheitlichung der Vorgaben für Feldrand-, Puffer- und Waldrandstreifen. Verbesserungen sind hier dringend nötig und würden Landwirten und Verwaltung helfen. Ein Vorschlag fehlt allerdings, der ebenfalls mit der Anbaudiversifizierung zu tun hat und der dem Coup der Franzosen gleichkommen würde:
Dass nämlich kleine Betriebe, die ihre sämtlichen 40 Hektar Ackerland in einem Jahr komplett mit Weizen, im nächsten mit Wintergerste und im dritten Jahr mit Winterraps bestellen können. Sie sparen dadurch Zeit und Kosten und halten doch einen Fruchtwechsel auf der Fläche ein – nur eben im Zeitablauf und nicht zu einem bestimmten Prüfzeitraum, wie es nach den neuen Greening-Richtlinien vorgeschrieben ist. Doch anscheinend fürchten Politik und Verwaltung den größeren Kontrollaufwand.
Cornelius Mohr – LW 10/2015