Freiwillig Status zur ASP-Freiheit anstreben?

Erleichterte Bedingungen bei Tierverbringung aus Restriktionszone

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt näher und stellt eine Bedrohung für schweinehaltende Betriebe dar. Um bei einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen, Hausschweine unter erleichterten Bedingungen aus einer Restriktionszone verbringen zu können, können schweinehaltende Betriebe jetzt in Rheinland-Pfalz freiwillig an einem ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen und damit ein sogenannter Statusbetrieb werden. 70 Prozent der Kosten der im Landesuntersuchungsamt durchgeführten Labor-Untersuchungen des Programms werden von der Tierseuchenkasse übernommen, alle weiteren Kosten sind vom Tierhalter selbst zu tragen. Was es damit auf sich hat und wie Schweinehalter einen solchen Status erlangen können, erläutert das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) im Folgenden.

Betriebe ohne diesen „Status“ müssten – sofern sie in einer ASP-Restriktionszone liegen – beim Verbringen von Zucht- und Nutzschweinen alle Tiere beproben lassen (bei Schlachtschweinen gibt es eine Stichprobe). Allerdings ...

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