Freizügigkeit von Arbeitskräften während der Corona-Pandemie – Mitteilung der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2020 eine Mitteilung über Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte während der Corona-Pandemie veröffentlicht (s. Links unten). Nun sind die einzelnen Mitgliedstaaten gefragt, die Leitlinien auch umzusetzen.

Mit den Leitlinien kritisiert die Kommission die Beeinträchtigungen der Freizügigkeit von mobilen Arbeitskräften durch Grenzkontrollen und fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere Grenzgänger, Entsandte und Saisonarbeitskräfte in systemrelevanten Funktionen einheitlich zu behandeln und ihren Grenzübertritt zu gewährleisten. Aus Sicht der Kommission üben insbesondere in Grenzregionen Grenzgänger systemrelevante Funktionen aus, die einen ungehinderten Grenzübertritt unerlässlich machen. Die Gewährleistung der Freizügigkeit aller Arbeitskräfte – einschließlich entsandter Arbeitnehmer – in kritischen Berufen sei daher von wesentlicher Bedeutung. Die Kommission führt im Folgenden Arbeitskräfte in systemrelevanten Funktionen auf: Etwa Berufe im Gesundheitswesen, Betreuungspersonal für Kinder und ältere Menschen, aber auch solche in der Lebensmittelproduktion.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für Grenzübergänge spezielle einfache Schnellverfahren einzuführen, um für Grenzgänger und entsandte Arbeitnehmer einen reibungslosen Grenzübertritt zu gewährleisten. Dies schließt verhältnismäßige Gesundheitskontrollen mit ein (z. B. Sonderfahrspuren an den Grenzübergängen oder Aufkleber für die Windschutzschreibe, die von den benachbarten Mitgliedstaaten anerkannt werden).

Vor dem Hintergrund der Abhängigkeit einiger Sektoren von Saisonarbeitskräften aus anderen Mitgliedstaaten empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf auszutauschen. In Fällen, in denen Saisonarbeiter wesentliche Aufgaben übernehmen, wie etwa in der Landwirtschaft, können die Mitgliedstaaten diese Arbeitnehmer genauso behandeln wie systemrelevante Arbeitskräfte. Die Mitgliedstaaten sollten den Arbeitgebern mitteilen, dass für einen angemessenen Schutz der Gesundheit und Sicherheit gesorgt werden muss. Gleichermaßen sollten die Mitgliedstaaten diesen Arbeitnehmern gestatten, weiterhin den Grenzübertritt zu erlauben, vorausgesetzt die Arbeit in dem betreffenden Sektor im Aufnahmemitgliedstaat ist noch erlaubt.

Für den Fall, dass bei Grenzübertritt oder im grenznahen Gebiet in Mitgliedstaaten Gesundheitskontrollen durchgeführt werden, müssten diese unter denselben Bedingungen durchgeführt werden, die für eigene Staatsangehörige für bestimmte Berufsgruppen festgelegt wurde. Zudem sei sicherzustellen, dass die Gesundheitskontrollen den Verkehrsfluss nicht behindern.

Pressemitteilung der EU-Kommission (Deutsch, 30.03.2020):

Coronavirus: EU-Kommission legt praktische Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte vor

Die Meldung können Sie hier herunterladen.

MITTEILUNG DER KOMMISSION (Deutsch, 30.03.2020):

Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs: eur-lex.europa.eu/legal-con...

MITTEILUNG DER KOMMISSION (Deutsch, 30.03.2020):

Hinweise zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU, zur Vereinfachung der Durchreiseregelungen für die Rückkehr von EU-Bürgern und zu den Auswirkungen auf die Visumpolitik: eur-lex.europa.eu/legal-con...