Fristverlängerung behebt keine inhaltlichen Fehler
Düngeverordnung im Bundesrat verabschiedet
Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, kritisiert die Verabschiedung der erneuten Novelle der Düngeverordnung im Bundesrat in aller Deutlichkeit: „Es ist bezeichnend, dass der Bundesrat einer Verordnung zustimmt, gleichzeitig deren inhaltlichen Mängel und die schwere Umsetzbarkeit für die Landwirtschaft in einer Entschließung moniert.“ Dies zeige, dass die Länderkammer sehenden Auges einem mit Fehlern behafteten Regelwerk zugestimmt hat – mit gravierenden Auswirkungen auf die Betriebe.
Um die notwendigen fachlichen Korrekturen noch vornehmen zu können, hatte Hartelt im Vorfeld der Bundesratssitzung eine Verschiebung der Abstimmung über die Düngeverordnung gefordert. Die beschlossene Fristverlängerung für die Ausweisung der besonders mit Nitrat belasteten Roten Gebiete und der damit verbundene Aufschub verschärfter Auflagen auf das kommende Jahr, ändere nichts an den inhaltlichen Defiziten der Düngeverordnung. Vor diesem Hintergrund kritisiert der BWV-Präsident auch das Verhalten der EU-Kommission. Diese hatte mit einer weiteren Klageeinreichung und Strafzahlungen gedroht, sollten noch einmal fachliche Änderungen vorgenommen werden.Anbau von Kulturen wird ins Ausland verlagert
Die jetzt geplanten Vorgaben in den Roten Gebieten führen laut Hartelt zu deutlichen Einbußen bei Menge und Qualität vieler Kulturen. Gerade bei Brotweizen oder bestimmten Gemüsesorten könnten die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden. Die Folge hiervon sei, dass der Anbau ins Ausland verlagert und die Produktion unter wesentlich geringeren Standards, nicht nur in der Düngung, stattfinden würde. Dies könne – auch mit Blick auf die Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie – nicht das Ziel sein.
Enttäuscht zeigt sich Hartelt auch von der ausbleibenden Wirkung der Bauernproteste in den vergangenen Monaten. Die große Zahl an Landwirten und Winzern, die ihre Sorgen und Nöte immer wieder auf die Straße gebracht haben, sei ein deutlich sichtbares Zeichen gewesen, dass der Bogen bei der Düngeverordnung überspannt wurde. Darüber hinaus sei immer wieder betont worden, dass man einem größeren Engagement im Gewässerschutz offen gegenüberstehe, wenn er ein ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften weiter erlaube.
Ausdrücklich bedankt sich der BWV-Präsident beim rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing, der die Düngeverordnung im Bundesrat abgelehnt hat, für dessen Unterstützung. Jetzt müsse die Landesregierung gemeinsam mit dem Berufsstand rechtzeitig die sogenannte Binnendifferenzierung, bei der das Verursacherprinzip in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten Berücksichtigung findet, abschließen.
Dadurch werde zumindest sichergestellt, dass Verschärfungen bei der Düngung nur dort zum Tragen kommen, wo die Landwirtschaft auch tatsächlich in der Verantwortung ist. Die sei eine Frage der Gerechtigkeit, so Hartelt abschließend.
bwv – LW 14/2020