Gute Vorschläge des EU-Agrarausschusses

Mit seinem Legislativvorschlag gegen unlautere Geschäftspraktiken im Lebensmittelhandel will EU-Agrarkommissar Phil Hogan das schwächste Glied in der Nahrungsmittelkette schützen – die Bauern und die kleinen und mittleren Lebensmittelhersteller. Ihnen will er mehr Handhabe geben beispielsweise gegen späte Bezahlung der (verderblichen) Ware, kurzfristige Stornierungen oder einseitige nachträgliche Änderungen einer Bestellung durch den Abnehmer. In der Praxis dürfte die Durchsetzung dieser Regelungen, wenn sie kommen, schwer sein. Denn der Handel bleibt schließlich Herr darüber, wen er als Lieferanten listet.

Der Agrarausschuss im Europaparlament hat jetzt ein halbes Jahr nach dem Vorschlag von Hogan die Liste der unlauteren Praktiken erheblich verlängert. Mit einem Verbot von Einkaufsgemeinschaften der Handelskonzerne auf internationaler Ebene möchte er zudem die Marktmacht des Handels und damit den bislang schon erheblichen Preisdruck auf Lebensmittel begrenzen.

Für die meisten Erzeuger sind aber andere Vorschläge von größerer Bedeutung. Denn die Verhandlungen mit dem Handel führen in den meisten Fällen nicht sie, sondern ihre Molkerei oder ihr Schlachtunternehmen. Deshalb ist die Einbeziehung von großen Genossenschaften in die „Schutzmaßnahmen“, wie sie der Europaabgeordnete Deß durchsetzen will, richtig. Viele Erzeuger sind zudem verärgert, dass der Handel immer neue Standards bei Lebensmitteln setzt, beispielsweise niedrigere Rückstandshöchstmengen oder gar Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln bei Obst und Gemüse beziehungsweise Kartoffeln. Andere Beispiele sind GVO-freie Milch oder das Verbot der Anbindehaltung von Kühen.

Mit seinem Vorschlag, solche Standards, die über die gesetzlichen Anforderungen gehen, zu verbieten, erkennt der Agrarausschuss die berechtigten Sorgen der Erzeuger und will Abhilfe schaffen. Ob die Initiative des Ausschusses bei den zu erwartenden Verhandlungen im Parlament und gegebenenfalls im Trialog zwischen Parlament, Kommission und Ministerrat Bestand haben wird, ist allerdings fraglich.

Cornelius Mohr – LW 43/2018