Hängepartie beim Weingesetz beendet
Mit den Regelungen sind die Winzer nicht unbedingt zufrieden, aber immerhin stehen jetzt die Fakten fest, denn die Zeit wird knapp. Zum 1. Januar 2016 soll das neue Recht gelten. Die Winzer müssen planen und schließlich wissen, was Sache ist. Trotz der Turbulenzen um Griechenland haben es die Politiker geschafft, das Weingesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Die Landesministerien und Verwaltungen haben nun eine Menge Arbeit mit der rechtlichen Anpassung. Nach zähen Diskussionen um die Durchführung des Antragsverfahrens wird es jetzt einstufig geregelt, was der Berufsstand immer wieder gefordert hatte. Bundesweit allein zuständig für die Neuzuteilung der Rebflächen ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Verwaltung ist gefordert, Detaillösungen zu finden.
Die von der EU-Kommission beabsichtigte völlige Liberalisierung der Rebpflanzrechte konnte abgewendet werden, aber eine Ausdehnung der Weinerzeugung ist nicht zu verhindern. Durch die mögliche Ausweitung um jährlich 300 Hektar können jedes Jahr bis zu drei Mio. Liter mehr Wein auf den ohnehin schon preissensiblen Markt kommen. Ertragsstarke Jahre haben in der Vergangenheit gezeigt, wie schnell es zu einem dramatischen Preisverfall bei Fassweinen kommen kann. Viele Betriebe mussten aufgeben und es dauerte viele Jahre, bis wieder auskömmliche Weinpreise erreicht wurden.
Bei der Antragstellung sollte man sich im Einzelfall keine allzu großen Hoffnungen auf Genehmigung der beantragten Fläche machen. Viel wichtiger ist ein reibungsloser Verwaltungsablauf bei den Wiederbepflanzungsgenehmigungen.
Bettina Siée – LW 29/2015