Hessen ist jetzt als BHV1-frei anerkannt

Neue Regelungen für das Verbringen von Rindern

Am 4. Dezember 2015 hat die EU-Kommission Hessen als frei von der infektiösen bovinen Rhinotracheitis (BHV1-Infektion des Rindes) anerkannt (Durchführungsbeschluss 2015/2278). In der EU haben bereits Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, die Region Bozen und Aostatal in Italien sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Status BHV1-freie Region. Auch die Schweiz ist BHV1-frei. Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2015 gehören nun auch Hessen, Niedersachsen und Bremen zu den Regionen, in denen die ergänzenden Garantien für infektiöse bovine Rhinotracheitis gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG im Handel mit Rindern gelten. Was Landwirte, Händler und Tierärzte beim Verbringen von Rindern jetzt beachten müssen, erläutert Dr. Thomas Fröhlich vom Hessischen Landwirtschaftsministerium (HMUKLV).

Der Status „BHV1-frei“ ermöglicht es, hessische Rinderbestände durch erweiterte Anforderungen an das Verbringen (zusätzliche Garantien nach Entscheidung/Beschluss 2004/558/EG) besser vor BHV1-Neuinfektionen zu schützen. Der Handel mit anderen BHV1-freien Regionen wird ...

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