Weinmarktreform verabschiedet
Ebenfalls nicht durchsetzen konnte sich Agrarkommissarin Fischer Boel mit ihrem Rodungsprogramm, das von geplanten 400 000 Hektar auf 175 000 Hektar gestutzt wurde. Auch mit ihrem Plan, die EU-Mittel zur Krisendestillation zu streichen, blieb die streitbare Dänin stecken und musste hinnehmen, dass diese Maßnahme noch vier Jahre von Brüssel bezuschusst wird. Danach erst müssen die Mitgliedsländer die Destillation mit nationalen Beihilfen finanzieren.
Apropos Finanzrahmen. Insgesamt stehen im kommenden Jahr für die Weinmarktordnung EU-weit 823 Mio. Euro zur Verfügung, wovon 22,9 Mio. Euro auf Deutschland entfallen. Bis zum Jahr 2015 wächst das Mittelvolumen auf 1,351 Mrd. Euro an, der Bundesrepublik stehen dann 38,9 Mio. Euro zur Verfügung. Dann ist es im Rahmen der Umstrukturierung möglich, kellerwirtschaftliche Maßnahmen und Vermarktungsaktivitäten sowie Produktneuentwicklungen zu fördern.
Welche Auswirkungen die geänderten bezeichnungsrechtlichen Rahmenregeln haben werden, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nur schwer beurteilen. Vorteile jedenfalls bringen sie für die deutsche Weinwirtschaft nicht. Aber bereits die Beibehaltung der deutschen traditionellen Wein- und Sektbezeichnungen sowie des Schutzes des Boxbeutels können als Verhandlungserfolg verbucht werden.
Henning Seibert