Der Gesprächsablauf und mögliche Probleme

Wenn die GEZ auf den Hof kommt Teil 2

Foto: Ellerbrock
Grundsätzlich sollte sich der Rundfunkgebührenbeauftragte zu Anfang des Gesprächs unaufgefordert ausweisen. Falls er dies nicht tut, sollte man ihn daraufhinweisen. In der Regel wird er einen Ausweis von der örtlichen Rundfunkanstalt haben. Für alle Fälle gilt: Das Hausrecht des Eigentümers bleibt uneingeschränkt bestehen. Sollte sich der Unternehmer dennoch im Einzelfall bedrängt oder eingeschüchtert fühlen, empfiehlt es sich, Hausverbot zu erteilen.
Auf Fragen wie „Mit ihrem Privat-Pkw holen Sie doch sicher ab und zu mal ein Ersatzteil oder fahren zur Bank, um Auszüge für das Betriebskonto zu holen?“ sollte man besonnen antworten, da schon eine minimale gewerbliche Nutzung von sonst privaten KFZ mit eingebautem Radiogerät sofort zur Gebührenpflicht führt.
Spricht der Beauftragte minderjährige Kinder oder Mitarbeiter an und versucht auf diesem Weg Informationen zu erhalten, sollte sich der Unter nehmer dagegen verwehren. Gleichzeitig sollten minderjährige Kinder oder Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass sie keine Auskünfte geben und an den Unternehmer verweisen.
Freundlichkeit und überlegtes Handeln
Es empfiehlt sich, grundsätzlich freundlich zu bleiben (solange es der Rundfunkgebührenbeauftragte auch ist). Zwar hat die GEZ ein Auskunftsrecht, es sollten aber nicht unüberlegt und unter Zeitdruck An- und Nachmeldungen von Rundfunkgeräten direkt beim Besuch des Rundfunkgebühren-beauftragten unterschrieben werden. Wenn man bei der Beantwortung der Fragen unsicher ist, empfiehlt es sich, den Rundfunkgebührenbeauftragten um die Überlassung von Formularen zu bitten, und diese erst im Nachhinein per Post an die Rundfunkanstalt bzw. GEZ zu senden.
Auch nachträgliche Anmeldungen von Geräten können durch den Rundfunkgebührenbeauftragten vorgenommen werden. Wenn beispielsweise der Landwirt es versäumt hat, das Radio des neu hinzugekommenen Traktors anzumelden. In der Regel wird der Rundfunkgebührenbeauftragte die Nachmeldung für drei Jahre rückwirkend machen. Wenn das Radio nun aber erst vor zirka einem Monat nachgerüstet wurde, sollte auf diesen Umstand besonders hingewiesen werden.
Geräte in den Wohnungen
der Mitarbeiter
Stellt der Unternehmer in Mitarbeiter-Wohnungen Rundfunkgeräte auf, sind diese ebenfalls jeweils separat für den Unternehmer gebührenpflichtig. Beispiel l: Ein Obstbauer hält eine Wohnung vor für polnische Saison-Arbeitskräfte, die vom Betrieb aus mit einem Radio und einem Fernsehgerät ausgestattet ist. Die Gebühr hat der Obstbauer zu zahlen.
Beispiel 2: Hat ein Unternehmer jedoch eine Wohnung ohne jedes Rundfunkgerät an einen Mitarbeiter vermietet, der sein eigenes Radio mitbringt, so ist der Mitarbeiter für die Anmeldung seines Gerätes sowie die Zahlung der Rundfunkgebühren selbst verantwortlich.