Müssen Altenteiler GEZ-Gebühren bezahlen?

Wenn die GEZ auf den Hof kommt Teil 3

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Entscheidend für die Frage, ob Haushaltsangehörige, wie zum Beispiel Altenteiler, separate GEZ-Gebühren zahlen müssen, ist deren Einkommen und nicht, ob diese einen separaten Wohnteil haben. Im Klartext: Haushaltsangehörige (wie Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie ein eigenes Ein­kommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung oder Rente – haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Diese Regelsätze sind bundeseinheitlich ge­regelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsange­hörige beträgt aktuell 278 Euro. Die Rundfunkgeräte von Haushalts­angehörigen sind also dann nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilfe­regel­satz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Vo­raussetzung ist jedoch, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte an­gemeldet sind. Geht man also davon aus, dass ein Altenteiler durch die Rente ein eigenes Einkommen oberhalb des oben genannten Wertes hat, unterliegt er einer separaten Gebührenpflicht trotz Einbindung in den gemeinsamen Haushalt der Familie. Friedrich Ellerbrock