Fit fürs Fahrrad?

Wichtige Regeln und Tipps

Fit fürs Fahrrad?

Um Kindern ein Vorbild im Straßenverkehr zu sein, sollten auch Eltern beim Radfahren einen Schutzhelm tragen.

Foto: Lilly Dippold/pixelio


  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr (also bis zu ihrem achten Geburtstag) müssen den Gehweg benutzen, auch wenn ein Radweg vorhanden ist, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen. Im Straßenverkehr werden Kinder vor ihrem 10. Geburtstag als nicht schuldfähig betrachtet. Wenn ein Verkehrsunfall mit einem so jungen Kind passiert, haftet in jedem Fall der Fahrzeughalter voll für den entstandenen Schaden, selbst wenn das Unglück vom Fahrer gar nicht verhindert werden konnte – das heißt, es kommt nicht darauf an, ob der Fahrer Schuld hatte oder nicht. Einzige Ausnahme: Wenn das Kind sich absichtlich falsch verhalten hat.
  • Erziehen Sie Ihr Kind zur Rücksichtnahme auf Fußgänger!
  • Besondere Gefahrenpunkte sind Ein- und Ausfahrten.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind ein dem Alter angemessenes Fahrrad hat, das es auch beherrschen kann. Das Fahrrad muss über alle Sicherheitseinrichtungen wie Bremsen und Lampen verfügen.
  • Das Kind sollte unbedingt einen gut sitzenden Helm tragen. Versuchen Sie, den Helm als Belohnung einzuführen. Der Kopf ist bei einem Unfall das am meisten gefährdete Körperteil. Viele Radfahrer erleiden bei Unfällen eine Kopfverletzung.
  • Kinder, die den Gehweg benutzen, müssen beim Ãœberqueren der Straße das Fahrrad schieben.