Wiederbewaldung von Sturmwurfflächen

In Hessen müssen nach Kyrill rund 6 000 ha und in Rheinland-Pfalz zirka 550 ha Sturmwurfflächen wiederbewaldet werden. Die wichtigste Frage, die sich jeder Waldbesitzer nach dem ersten Schreck und der Aufarbeitung des Holzes stellt, lautet: Ist eine Naturverjüngung vorhanden?
Die Antwort sollte man sich gut überlegen und lieber zweimal die Fläche anschauen. Schnell, schnell ist in diesem Fall nicht gut. Die Forstexperten, die nach Vivian und Wiebke, Lothar und nun auch Kyrill und Emma Erfahrungen mit den Sturmwurfflächen sammeln konnten, sind sich hier einig: Zeit lassen. Geduld haben. Eine Naturverjüngung kann sich auch erst im Folgejahr etablieren. Eine Ausnahme stellen nährstoffreiche Standorte dar, auf denen eine starkwüchsige Konkurrenzvegetation, wie die Brombeere, zu erwarten ist.
Auf den anderen Standorten sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um die natürlich verjüngten standortgerechten Lichtbaumarten zu fördern. Auch eine Vorherrschaft von Buntlaubhölzern in der Verjüngung ist zu tolerieren. Denn diese stellt eine Form der sukzessiven Entwicklung in vielen Waldgesellschaften dar. Ein flächiges Auf-den-Stock-Setzen solcher Verjüngungen ist daher nicht erforderlich.
Oft ist das Pflanzenmaterial nach Sturmereignissen knapp. Falls der Waldbesitzer doch noch einige Pflanzen ergattert, sollten erst die zur Verunkrautung neigenden Flächen bestückt werden. Eine Möglichkeit für Geduldige ist das Abschließen von Lohnanzuchtverträgen mit örtlichen Baumschulen. Dabei sollten die Herkunftsempfehlungen der Landesforstverwaltungen beachtet werden. Wer eine Naturverjüngung vorfindet, sollte alles daran setzen, dass sich diese ohne Wildverbiss etablieren kann.
Elke Setzepfand