Bienensterben kann weitreichende Folgen haben
Dieser staubförmige Abrieb ist dann zusätzlich durch die pneumatische Einzelkorn-Sätechnik in die Umgebungsluft geblasen worden – ein Problem, das bislang so nicht bekannt war.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat jede weitere Aussaat des entsprechend gebeizten Saatgutes mittels pneumatischer Maschinen per Eilverordnung untersagt. Außerdem ist das Inverkehrbringen des gebeizten Saatgutes verboten.
Dieses Verbot betrifft auch Mittel, die in den nächsten Wochen für die Beizung von Rapssaatgut benötigt werden. Damit also nicht unzureichend gebeizÂter Raps ausgesät werden muss, müssen möglichst bald die Anwendungsbestimmungen so geändert werden, dass Beiz- und Bienenschutz gleichermaßen gewährleistet sind. Erste Ansatzpunkte müssen die Beizqualität und die Aussaattechnik sein, aber auch Beschränkungen bei der Bestellung müssen in Betracht gezogen werden. Weiteres zum aktuellen Stand finden Sie in der Rubrik Pflanzenbau.
Karsten Becker