Steuerpolitik: Versagung und Bewegung
Bei der Erbschaftssteuer scheint dagegen noch Bewegung drin zu sein. Laut Zeitungsmeldungen soll die Frist, in der ein Betrieb fortgeführt werden muss, um den 85-prozentigen Steuernachlass zu bekommen von 15 auf 10 Jahre verkürzt werden. Ein Fallbeil-Effekt, den Minister Seehofer auf dem Bauerntag kritisiert hatte, soll es auch nicht geben: Wer den Betrieb sieben Jahre nach den Regeln fortgeführt hat, muss nicht bei einem Verstoß im achten Jahr die ganze Erbschaftssteuer zahlen. Darin scheinen sich CDU und SPD einig zu sein.
Mit einer Abschaffung der Erbschaftssteuer, wie es die FDP fordert, kann man nicht rechnen. Die Gefahr einer Neiddebatte im Wahlkampf wäre auch der CDU zu groß. Und darauf zu spekulieren, dass die Erbschaftssteuer nach dem Stichtag 1. Januar 2009 einfach wegfällt, weil dann laut Verfassungsgerichtsurteil das heutige Recht ausläuft, ist müßig. Wahrscheinlicher ist, dass die Verhandlungen nach der Bayernwahl im September zügig zu Ende geführt werden.
Darüber hinaus schreit die vom Bundesfinanzministerium geplante Vorverlegung des Stichtags für die Bilanzierung der Betriebs-prämie 2008 vom Jahresende auf den 15. Mai nach einer Korrektur. Denn somit würden im Wirtschaftjahr 2007/2008 anderthalb Betriebsprämien versteuert werden, obwohl tatsächlich nur eine pro Jahr zufließt (s. S. 20).
Cornelius Mohr