Preisrisiko bei Vermarktung von Getreide verringern

KW 28 Seite 19

Die Getreidepreise sind mit der Liberalisierung der Agrarmärkte volatiler geworden, sie schwanken stärker. Für den Landwirt, der Getreide vermarkten will, bedeuten die Preisschwankungen, dass er viel gewinnen kann, wenn er zum richtigen Zeitpunkt vermarktet, aber ihm auch Geld „durch die Lappen geht“, wenn er zum falschen Termin verkauft. Der Handel bietet dem Landwirt verschiedene Modelle der Getreidevermarktung an, mit denen er das Preisrisiko verringern und an den Preisentwicklungen teilnehmen kann.


Der Handel bietet neben Lagermöglichkeiten für Getreide auch Auszahlungsmodelle an, die sich nach den Preisentwicklungen der Getreidebörse Matif richten und so eine große Transparenz bieten.

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Eines der wichtigsten Ziele des Landwirts ist zunächst, seine Liquidität zu sichern. Deshalb werden die meisten Betriebsleiter wie bisher nach der Ernte einen Teil des Getreides verkaufen, zumal im September Pachtzahlungen anstehen oder Betriebsmittel wie Saatgut, Pflanzenschutzmittel oder Dünger gekauft werden müssen. Beim sofortigen Verkauf wird der Preis auf der Basis der aktuellen Marktsituation zwischen dem Landwirt und dem Handel vereinbart. Zwei bis drei Wochen nach der Lieferung erfolgt in der Regel eine Abschlagszahlung. Die endgültige Abrechnung und Bezahlung erfolgt nach der Feststellung der Qualität und richtet sich nach den Vermarktungsmöglichkeiten des Händlers.

Verkauf zu mehreren Terminen mit Fremdlagerung

Um das Risiko zu streuen oder Preishochs zu nutzen, ist es sinnvoll, den Getreideverkauf auf mehrere Termine aufzuteilen. Wer keine eigenen Lagermöglichkeiten hat, muss nicht sofort alles verkaufen, sondern kann das Getreide fremd lagern. Die Raiffeisen-Warenzentral Kurhessen Thüringen (Kassel) bietet beispielsweise die klassische Einlagerung für Weizen ab einer Mindestmenge von 25 Tonnen und einer Mindestlagerdauer von drei Monaten an. Pro Dezitonne sind 15 Cent Lagergeld pro Monat fällig, Ein- und Auslagern kosten noch einmal zusammen 75 Cent pro Dezitonne. Zudem wird bei Übernahme oder Rücklieferung ein Schwund von 0,25 Prozent pro Monat ab 1. September abgezogen. Die Aspiration (Reinigung des Getreides) kostet pro Durchlauf 35 Cent je Dezitonne.

Börsenmodelle mit und ohne Vorauszahlung

Durch Warenterminbörsen sind neue Vermarktungsstrategien entstanden, die auch dem Landwirt direkt oder indirekt zur Verfügung stehen. Allerdings ist es für den einzelnen Landwirt relativ aufwendig, an der Börse zu agieren. Das hängt zum einen mit den Formalitäten zusammen und zum anderen mit den Sicherheiten, die zu leisten sind. Der Handel bietet inzwischen mehrere Modelle an, mit denen auch der Landwirt von der Preisentwicklung an der Terminbörse profitieren kann.
Die RWZ Kassel hält beispielsweise ein Erzeugerpreis-Auszahlungsmodell für Weizen zur Ernte 2008 bereit, bei dem sich der Preis nach der Notierung der Matif, der Warenter-minbörse in Paris richtet. Dabei geht es dem Handelsunternehmen vor allem um die Preistransparenz. Denn die Preisfixierung an der Börse basiert auf einer sehr hohen Nachfrage- und Angebotsmenge und wird nicht beeinflusst von regionalen oder lokalen Gegebenheiten. Bei dem Auszahlungsmodell wird der Weizen mindestens drei Monate in einem Lager der RWZ eingelagert. Die Preisfixierung kann täglich zu Matif-Notierung (Abrechnungspreis Tagesschluss) erfolgen, nach frühestens drei Monaten und spätestens bis Ende April (letzter Handelstag an der Matif) abzüglich 2 Euro/dt. Fracht und Spanne sowie unter Berücksichtigung von Lagergeld sowie Ein- und Auslagerungsgeld wie oben erläutert. Die Weizen-Mindestmenge beträgt beim Börsen-Auszahlungsmodell 100 Tonnen, bei 12 Prozent Protein und 220 Sekunden Fallzahl sowie 76/77 kg Hektolitergewicht. Der Landwirt hat die Möglichkeit, seinen Weizen auch zu mehreren Terminen zu verkaufen.

Liquidität sichern, Termin des Verkaufs frei wählen

Eine Abwandlung des vorher beschriebenen Modells ist das Börsen-Auszahlungmodell mit täglicher Preisfixierung mit einer Akontozahlung. Im Gegensatz zur Abschlagszahlung bleibt bei einer Akontozahlung der Landwirt im Besitz der Ware. Der Landwirt kann damit zunächst seine Liquidität sichern, ist aber dennoch beim Verkauf frei, insbesondere was den Termin betrifft. Die Höhe der Akontozahlung ist laut RWZ Ver­hand­lungssache. Im Unterschied zum vorher beschriebenen Modell wird hierbei ein höheres Lagergeld, nämlich 25 Cent pro dt. und Monat in Rechnung gestellt. Die anderen Bedingungen wie Aus- und Einlagerung sowie Mindestmenge von 100 Tonnen bleiben gleich. CM

Über die Vermarktungsangebote der RWZ Köln lesen Sie hier.