In weiten Teilen Europas besteht Winterreifenpflicht
Österreich: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil oder Schneeketten vorgeschrieben (1.11. bis 15.4.)
Schweiz: Schneeketten können auf bestimmten Strecken angeordnet werden.
Italien: Aostatal: Winterreifenpflicht (15.10. bis 15.4.)
Frankreich: Winterreifenpflicht, wenn durch Beschilderung gefordert
Slowenien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben (15.11. bis 15.3.)
Schweden und Norwegen: Winterreifenpflicht, jedoch nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Finnland: Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht (1.12. bis 28.2.)
Ungarn und Kroatien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden.
Mazedonien: Wer mit Sommerreifen fährt, muss Schneeketten mitführen.
Litauen: Winterreifenpflicht vom 1.11. bis 1.4.
Lettland und Estland: Winterreifenpflicht vom 1.12. bis 28.2.
Tschechien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil vorgeschrieben, wenn durch Beschilderung gefordert (1.11. bis 30.4.)
Slowakei: Voraussichtlich ab 1.1.09 angepasste Bereifung gefordert, Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t
Serbien: angepasste Bereifung gefordert
Benelux, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien Türkei: Winterreifen in bestimmten Regionen empfohlen. vergölst
Legende:
helles gelb: Winterreifenpflicht
gelb: angepasste Bereifung
grau: keine Winterreifenpflicht
orange: Winterausrüstung kann auf bestimmten Strecken vorgeschrieben werden.