Vogelgrippe breitet sich aus
27 Betriebe infiziert
Foto: agrarfoto
Das Einstallungsverbot für Masthähnchen wurde indes gelockert, denn bisher seien nur Putenbestände und in einem Fall ein Entenbestand betroffen, so das zuständige Veterinäramt. Seit dem 23. Dezember durften außerhalb der Sperrgebiete wieder Hähnchenküken unter Auflagen eingestallt werden. Auch bei Hühnern sei das Virus nicht aufgetreten. Die Gefahr der Infizierung von Masthähnchen sei geringer, weil diese in geschlossenen Ställen bei einer Raumtemperatur von über 20 Grad Celsius gehalten würden. Deshalb könne die Neueinstallung von Masthähnchen unter Auflagen zugelassen werden. Voraussetzung sei, dass der Tierhalter die beabsichtigte Neueinstallung mindestens zwei Werktage vorher dem Veterinäramt anzeige und sich gleichzeitig verpflichte, den Tierbestand vor der Schlachtung virologisch untersuchen zu lassen.
Für eine Entwarnung sei es dennoch zu früh, warnte Dr. Paschertz. Aufgrund der hohen Ausbreitungstendenz des Virus müsse weiterhin mit neu auftretenden Infektionen gerechnet werden. Deshalb würden die amtlichen Untersuchungen und die Eigenkontrollen der Geflügelwirtschaft intensiv fortgesetzt, so der Leiter des zuständigen Veterinäramtes Dr. Karl-Wilhelm Paschertz. LW