Vogelgrippe breitet sich aus

27 Betriebe infiziert

Hauptsächlich Putenbestände sind von der Vogelgrippe in Niedersachsen betroffen.

Foto: agrarfoto

In den wegen der niedrigpathogenen Influenza eingerichteten Sperrgebieten im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg sind alle Geflügelbestände amtlich untersucht worden. Das Veterinäramt des Landkreises hat nach eigenen Angaben insgesamt 170 Geflügelhaltungen mit rund 2,8 Mio. Stück Geflügel beprobt. In 27 Beständen sei das niedrigpathogene Influenzavirus H5N3 amtlich festgestellt worden, so die dortige Kreis­ver­waltung am 29. De­zember. Seit Ausbruch der Influenza mussten mittlerweile rund 440 000 Tiere getötet werden.

Das Einstallungsverbot für Masthähnchen wurde indes gelockert, denn bisher seien nur Putenbestände und in einem Fall ein Entenbestand betroffen, so das zuständige Veterinäramt. Seit dem 23. Dezember durften außerhalb der Sperrgebiete wieder Hähnchenküken unter Auflagen eingestallt werden. Auch bei Hühnern sei das Virus nicht aufgetreten. Die Gefahr der Infizierung von Masthähnchen sei geringer, weil diese in geschlossenen Ställen bei einer Raumtemperatur von über 20 Grad Celsius gehalten würden. Deshalb könne die Neueinstallung von Masthähnchen unter Auflagen zugelassen werden. Voraussetzung sei, dass der Tierhalter die beabsichtigte Neueinstallung mindestens zwei Werktage vorher dem Veterinäramt anzeige und sich gleichzeitig verpflichte, den Tierbestand vor der Schlachtung virologisch untersuchen zu lassen.

Für eine Entwarnung sei es dennoch zu früh, warnte Dr. Paschertz. Aufgrund der hohen Ausbreitungstendenz des Virus müsse weiterhin mit neu auftretenden Infektionen gerechnet werden. Deshalb würden die amtlichen Untersuchungen und die Eigenkontrollen der Geflügelwirtschaft intensiv fortgesetzt, so der Leiter des zuständigen Veterinäramtes Dr. Karl-Wilhelm Paschertz. LW