Außer Gefecht gesetzt

Was K.-o.-Tropfen anrichten können

Nicole F. weiß nicht, was sie tun soll. Denn sie erinnert sich nicht mehr genau, was auf der Silvesterparty wirklich passiert ist. Genau weiß sie nur, dass sie leider zu viel Alkohol getrunken hat. Sie vermutet, dass ihr möglicherweise jemand „K.-o.-Tropfen“ in ein Getränk geschmuggelt hat. Zu ihrem Schrecken hat ihr eine andere Partyteilnehmerin erzählt , sie habe sie zufällig ziemlich dürftig bekleidet und in eindeutiger Position umgeben von einer Gruppe grölender männlicher Partygäste in dem Zimmer vorgefunden, in das man Nicole zum „Rauschausschlafen“ bugsiert hatte. „Mir ist das alles so peinlich, dass ich nicht weiß, was ich machen soll“, schreibt Nicole in einem Internetforum.

Die Auswirkungen nach einer Party können groß sein: Kopfschmerz und Übelkeit können von einem Zuviel an Alkohol herrühren. Hat man jedoch eine Erinnerungslücke, kann Schlimmeres dahinter stecken.

Foto: Stolze/pixelio

K.-o.-Tropfen geraten zurzeit verstärkt in den Fokus der polizeilichen Aufmerksamkeit und der Arbeit von Frauenberatungsstellen. Gemeint sind Substanzen, die ahnungslosen Mädchen und Frauen ohne ihr Wissen etwa in Diskotheken oder auf Partys verabreicht werden und die bei ihnen zu Bewusstseinsstörungen bis zur Willenlosigkeit und Bewusstlosigkeit führen. So sind sie wehrlos gegen sexuelle Übergriffe. Weil die Tropfen farb- und geruchlos und ver­mischt in einem Getränk nahezu geschmacklos sind, sind sie besonders tückisch. Bei Überdosierung können solche Tropfen, die Gamma-Hydroxybuttersäure enthalten und in der Szene unter Bezeichnungen wie Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice illegal gehandelt werden, sogar zum Tod führen. In jedem Fall ist der Einsatz der Tropfen eine Straftat. In manchen Fällen ist schon der Besitz strafbar.

Viele Opfer melden sich nicht

Auch wenn bislang keine genauen Angaben über die Zahl der Opfer vorliegen, ist das Problem keineswegs zu verniedlichen. So sind vergangenen Sommer bei einer Großrazzia von 600 Wohnungen und Geschäften in Deutschland, Österreich und der Schweiz K.-o.-Tropfen und Chemikalien zu deren Herstellung in großen Mengen sichergestellt worden.

Wie viele Frauen genau Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch werden, weil sie durch K.-o.-Tropfen willenlos gemacht werden, weiß auch Harald Lührs vom Bremer Fachdienst zur Bearbeitung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht. „Das Dunkelfeld ist in jedem Fall sehr hoch“, so der Fachmann der Bremer Polizei. Denn oftmals scheuen Opfer den Gang zur Polizei. Aus Unkenntnis, Angst oder Scham erstatten sie keine Anzeige. So helfen sie, ohne es zu wollen, den Tätern.

Nachweis nur kurze Zeit möglich

„Wir sind immer wieder mit Frauen im Gespräch, die sich nicht sicher sind, ob K.-o.-Tropfen im Spiel waren“, so Petra Kelcina vom Frauennotruf Hannover. Sie weist damit auf eine weitere Tücke der illegalen Droge hin: Sie ist nur eine kurze Zeit lang nachzuweisen, da sie körpereigene Stoffe enthält, die sich schnell abbauen. Wer Beweise sichern oder sich Klarheit verschaffen will, muss schnell handeln und möglichst umgehend einen Arzt, die Ambulanz eines Krankenhauses oder ein rechtsmedizinisches Institut aufsuchen und eine Blut- und Urinprobe durchführen lassen. Was vielerorts noch nicht bekannt ist: Durch die Untersuchung einer Haarprobe kann auch noch geraume Zeit später ein Nachweis erfolgen.

Arzt aufsuchen

Harald Lührs vom Bremer K3 rät Frauen, die, aus welchen Gründen auch immer, noch zögern, ob sie Anzeige erstatten sollen, schnellstmöglich eine Gynäkologin einzuschalten. So lassen sich Beweise sichern und der Weg für eine Schmerzensgeldklage ist offen.

Wer Anzeige erstattet, so Lührs, soll im Prozess als Nebenkläger auftreten und so die Möglichkeit nutzen, aktiv zu werden.

Tipps zum Selbstschutz

Damit es so weit gar nicht erst kommen muss, setzt Harald Lührs genau wie die Frauennotrufstellen auf Aufklärung und Prävention. Denn junge Mädchen und Frauen, die in Diskotheken gehen oder an Partys oder Feten teilnehmen, können selbst etwas zu ihrem Schutz tun:

  • Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Maßnahme besteht darin, stets nur zu mehreren an einer Party teilzunehmen und in jedem Fall auch gemeinsam mit den Freundinnen wieder nach Hause zu gehen.
  • „Trefft Absprachen und achtet aufeinander“, rät Harald Lührs. So kann man einander im Blick haben und Alarm schlagen, wenn die Freundin plötzlich in einem Nebenraum verschwunden sein sollte.
  • Vorsicht und Hilfe sind nötig, wenn es einer Freundin plötzlich übel wird und Unbekannte sich um sie kümmern oder sie aus dem Raum begleiten wollen. Nur Freunde oder das Diskothekenpersonal sollten um Hilfe gebeten werden, gegebenenfalls ist ein Rettungsdienst zu verständigen.“
  • Offene Getränke sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  • Wer zudem Getränke nur bei der Bedienung selbst bestellt und entgegennimmt und Getränke von Unbekannten nur in verschlossenen Originalflaschen annimmt, tut etwas für die eigene Sicherheit.
  • Besorgten Eltern rät Harald Lührs dazu, in der gesamten Erziehung ihrer Kinder ein Klima des Vertrauens zu schaffen. Denn das Gefühl, mit ihren Eltern über Probleme offen reden zu können, schafft das Gefühl von Sicherheit und bietet einen Schutzraum.

Unterstützung können Betroffene auch bei den örtlichen Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen finden. Adressen in den LW-Gebieten von Hessen und Rheinland-Pfalz finden Sie unter: www.bv-bff.de Hier klicken Sie den Link „Hilfsangebote“ an. Hilfsangebote vor Ort können dort sowohl nach Bundesland als auch nach Postleitzahl gesucht werden. Karin Vorländer