Wenn Jugendliche flügge werden

Vertrauen anbieten, aber notfalls auch die Harke zeigen

Wie lange darf eine 14-Jährige abends außer Haus sein? Wann ist Zapfenstreich für einen 16-Jährigen? Wann müssen Minderjährige vom Kino, aus der Disco, von der Fete bei Freunden oder vom Dorffest zurück sein? Nicht selten entflammt an solchen Fragen ein familieninterner Dauerstreit zwischen Eltern und Kindern.

Zusammen macht das Feiern Spaß. Abgesprochene Zeiten, wann die Jugendlichen wieder zu Hause sein müssen, sollten jedoch eingehalten werden – eine Vertrauensfrage.

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„Meine Freundin darf aber bis elf Uhr unterwegs sein. Nur ich, ich muss schon um zehn zuhause sein.“ „Andere Eltern sind viel großzügiger! Vertraut Ihr mir etwa nicht?“ „Was ist schon dabei? Morgen ist doch keine Schule.“ „Ich bin doch kein kleines Kind mehr.“ So oder so ähnlich lauten die Argumente von Heranwachsenden, wenn sie mit ihren Eltern über abendliche Ausgehzeiten verhandeln. „Ich musste früher immer Punkt zehn zu Hause sein.“ „Du brauchst deinen Schlaf.“ „Das ist viel zu gefährlich“, so oder so ähnlich kontern besorgte Eltern. Wobei sie bei Töchtern erfahrungsgemäß besorgter reagieren und in den Regelungen rigider sind als bei Söhnen.

Eltern, die eine Diskussion kurz entschlossen mit dem Hinweis auf ihre Aufsichtspflicht abwürgen oder darauf verweisen, dass es schließlich gesetzliche Vorschriften gibt, die lange abendliche Ausgehzeiten verbieten, sind nicht gut beraten. Denn das Jugendschutzgesetz regelt lediglich die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist es grundsätzlich Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger unter 18 außer Haus bleiben darf.

In Gaststätten ist der Aufenthalt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungs­beauftragten Person erlaubt. Es sei denn, die Kinder und Jugendlichen nehmen an der Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers teil oder sind auf einer Reise. Dann dürfen sie zwischen fünf und 23 Uhr in einer Gaststätte essen oder trinken.

Beim viel und heiß diskutierten Discobesuch dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungs­berechtigen „abtanzen“. Auch für über 16-Jährige ist laut Jugendschutzgesetz spätestens um Mitternacht Zapfenstreich. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person dürfen Jugendliche allerdings auch nach 24 Uhr noch bleiben. Ausnahmen gelten, wenn es sich um eine Tanzveranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe, um Brauchtumspflege oder um eigene künstlerische Betätigung geht.

Auch fürs Kino gibt es feste gesetzliche Regelungen. Filme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, dürfen von Kindern und Jugendlichen ohne Erziehungsberechtigte gesehen werden, wenn sie bis 22 Uhr beendet sind. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis Mitternacht ohne Erziehungsberechtigte ins Kino.

Absprachen bei abendlichem Ausgang

Für Feten bei Freunden, Treffen in der Clique oder spätabend­liche Bummel gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Fazit: Eltern und Kinder kommen nicht um einvernehmliche Absprachen herum.

Birgit Westermann, Leiterin einer katholischen Erziehungsberatungsstelle, sieht im Wunsch nach möglichst langen Ausgehzeiten die (berechtigte) Sehnsucht der Jugendlichen nach Selbstständigwerden. Und weil Jugendliche diese Selbstständigkeit oft in ihrer Clique (er-)leben, wollen sie eben möglichst lange in und mit ihrer Clique unterwegs sein. Eltern dagegen fürchten bei langen abendlichen Ausgangszeiten zu viel Alkohol, falsche Freunde oder grenzüberschreitendes Verhalten. Wie zu einer für beide Seiten verträglichen Regelungen kommen, in der sich weder Eltern noch Kinder als Sieger oder Verlierer fühlen?

Diplompsychologin Birgit Westermann setzt auf Gespräch und Vertrauen, statt auf Machtkampf und strikte Reglementierung. „Kinder und Jugendliche lernen, wenn man ihnen vertraut und wenn inhaltlich argumentiert wird. Eltern, die sich nur auf „das war bei uns früher auch so“ – oder „ich mach mir einfach Sorgen“ zurückziehen, sind nicht besonders überzeugend. Ehe Eltern unhinterfragbare Verbote aussprechen, ist Selbstreflexion angebracht: „Was bringt mich als Vater oder Mutter dazu, bestimmte Verbote auszusprechen oder sie zu erlassen?“

Klare Regeln aufstellen

Was nicht heißt, dass es überhaupt keine Regelungen geben sollte und die Kinder kommen und gehen dürfen, wann sie wollen. Im Gegenteil. „Regeln sollte es geben“, meint Birgit Westermann. Und zwar solche, über die Eltern und Kinder vorher miteinander gesprochen, notfalls auch diskutiert haben.

Weil Regeln immer auch von der Ausnahme leben, spricht aus Westermanns Sicht einiges dafür, dass Eltern bei „Superevents“ Ausnahmen zugestehen. Und natürlich können am Wochenende andere Zeiten gelten als in Zeiten, in denen morgens früh der Wecker klingelt, weil die Schule wartet. Voraussetzung für Ausnahmen sollte allerdings sein, dass die Jugendlichen sich ansonsten verlässlich an die getroffenen Absprachen halten.

Grundsätzlich gilt: Machtkämpfe vermeiden. Denn bei denen gibt es nur Verlierer, weil sie die Familienatmosphäre nachhaltig trüben. Wo Heranwachsende aber entgegen der Regelung deutlich verspätet nach Hause kommen, zu viel Alkohol trinken oder von der Polizei aufgegriffen werden, macht die Diplompsychologin Eltern Mut, sich ihrer elterlichen Autorität zu bedienen. „Vertrauen anbieten, aber notfalls auch die Harke zeigen“, so ließe sich ihr Konzept auf den Punkt bringen.

Konsequenz der Eltern

Wo die abendliche Ausgehzeit deutlich überzogen wird, können Eltern im Konfliktfall tatsächlich auf der Matte stehen und ihren überfälligen Teenager einfach abholen. Auch auf die Gefahr hin, dass das für die Tochter oder den Sohn ausgesprochen peinlich ist. Verständnisvoll zu sein und keine rigiden Regelungen zu erlassen, das schließt nicht aus, dass Eltern konsequent und präsent sind.

Hilfreich erscheint auch, wenn Eltern wissen, wo und bei wem ihre Kinder abends sind. Die Angst vor „schlechter Gesellschaft“ löst sich womöglich in Luft auf, wenn Eltern die Freunde und Freundinnen ihrer Kinder kennenlernen. „Das senkt den Angstpegel bei den Eltern“, weiß Birgit Westermann. Ãœber Freunde, die ins Haus kommen, können Eltern besser mit ihrem Kind reden als mit solchen, die sie nur vom kurzen Sehen kennen. Und bei Feten, die im eigenen Wohnzimmer oder Keller stattfinden, haben Eltern mehr Einfluss darauf, wann sie zu Ende sind als auf Cliquentreffen irgendwo anders.

Mix aus Regeleinhaltung, Loslassen und Haltgeben

Auch das ansonsten viel geschmähte Handy könnte elterlichem Sicherheitsbedürfnis entgegenkommen. In Notsituationen kann Sohn oder Tochter anrufen – oder auch um „Fristverlängerung“ feilschen. Insgesamt gilt auch in der Frage der abendlichen Ausgehzeiten, das was für die Pubertät generell gilt: Es geht um Loslassen und Haltgeben. Karin Vorländer