Bezeichnungsrecht – ein schwieriges Thema
Bis dahin die nötigen Umsetzungen zu organisieren, ist keine leichte Aufgabe. Die Branche ist deshalb gut beraten, sich nur auf die dringlichen Anpassungen zu beschränken. Kein Streitpunkt ist dabei die Einstufung der Landweine als künftige Weine g. g. A. (geschützte geographische Angabe). Ebenso die Festlegung der Qualitäts- und Prädikatsweine als Weine g. U. (geschützter Ursprung). Dringend ist zudem die Frage, was passiert mit den entfallenden Tafelweingebieten? Werden diese in Landweingebiete überführt oder sollte man beispielsweise ein Qualitätsweinanbaugebiet „Rhein“ schaffen? Noch gibt es für beide Vorschläge Befürworter. Doch die Zeit drängt, zumal die nötigen gesetzlichen Grundlagen noch vor dem Ende der Legislaturperiode im Juli festgezurrt sein müssen und die Vermarktungspartner geklärt haben wollen, ob sie mit Tafel- oder Qualitätswein kalkulieren müssen.
Die weiteren Fragen, wie die g. g. A.- und g. U.-Weine zu definieren sind, welche Hektarhöchsterträge für die einzelnen Kategorien gelten sollen und wie die regionale Abgrenzung erfolgen, sind Fragen, die noch etwas Zeit haben. So kann ausgiebig das Für und Wider in der Branche diskutiert werden und MarktÂanalysen sollten als Grundlage der Entscheidungsfindung ebenso einfließen. Analog zur Meinungsbildung bei der EU-Weinmarktreform vor über einem Jahr, sollte die deutsche Weinbranche sich auf eine gemeinsame Position verständigen.