Was kommt nach der Abwicklung?

Seit Mitte dieser Woche kann man davon ausgehen, dass die Durchführungsorganisationen des Absatzfonds, nämlich CMA und ZMP, zumindest in einem geordneten Verfahren abgewickelt werden können und damit bis Mitte des Jahres Zeit haben. Durch eine Garantieerklärung des Bundeslandwirtschaftsministeriums könnte somit eine ansonsten vorge­­schrie­bene Insolvenz-Anmeldung abgewendet werden, da wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes keine gesetzliche und damit keine finanzielle Grundlage mehr vorhanden ist.

Bislang gibt es nur einzelne Unternehmen der Ernährungsindustrie, die Bereitschaft signalisieren, weiterhin ein gemeinschaftliches Marketing zu betreiben. Wenn überhaupt, dann wird sich dies künftig auf die Auslandsmärkte konzentrieren, weil hier der Auftritt und die Markt-erschließung für einzelne, oft mittelständische Unternehmen schwierig sind. Die CMA hat hier, auch nach Einschätzung der Ernährungsindustrie, gute Arbeit geleistet. Für die sowohl in der Wirtschaft als auch bei den Beitragszahlern umstrittene bisherige Inlandswerbung der CMA gibt es dagegen wenig Interesse. Hier hat die Agrar- und Ernährungswirtschaft bislang schon die hohen Streuverluste der generischen Werbung, also für ganze Produktgruppen („die Milch macht´s“) kritisiert. Sie hält spezifische Werbung für einzelne ihrer Markenprodukte für effizienter. Für die zweite Ausführungsgesellschaft des Absatzfonds, die ZMP, zeichnet sich ab, dass Verlage die bisherige ZMP-Aufgabe, nämlich Marktdaten bündeln und verbreiten, und auch einen Teil des Personals über­nehmen werden. Für die Felder Werbung, Marketing und Marktbeobachtung wird nach dem Wegfall der Zwangsabgaben gelten, dass nur noch das gemacht wird, was direkt dem Einzelnen zu Gute kommt und wofür er bereit ist, etwas zu zahlen.

Cornelius Mohr