Wettbewerbsnachteil in Bezug auf Futterfette beseitigt

Letzte Woche hat der Bundestag im Zuge der Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches das Ver­fütterungs­verbot für tierische Fette gelockert. Diese Fette dürfen jetzt wieder an Schweine und Geflügel verfüttert werden, für Wiederkäuer gilt das Verbot aber weiterhin. Damit wurde eine seit 2000 geltende Regelung gelockert, mit deren Hilfe die Übertragung der BSE verhindert werden sollte. Denn es bestand bei der Mischfutterproduktion die Gefahr, dass Spuren von tierfett- und eiweißhaltigen Kom­po­nen­ten ins Rinderfutter gelangen, weil die Futtermittel für Nichtwiederkäu­er in den gleichen Anlagen hergestellt werden. An dieser Regelung festzuhalten, entbehrte jedoch mittler­wei­le jeder Grundlage: Das Bun­desinstitut für Risikobewertung und das Friedrich-Loeffler-Institut haben ihre Bedenken in Bezug auf die BSE-Übertragung zurückgenommen.

Der Schutz des Verbrauchers kon­nte damit als Argument nicht mehr herhalten; zumal in anderen EU-Ländern der Einsatz tie­rischer Fette in Nichtwiederkäuer-Rationen die ganze Zeit weiter erlaubt war. Auf Grundlage des freien Warenverkehrs waren also in Deutschland immer Lebensmittel von Schwei­nen und Geflügel im Ver­kauf, die zuvor mit tierischen Fetten gefüttert wurden.

Der Berufsstand hatte schon seit längerem eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Gesetzgebung gefordert und argumentiert, dass tierisches Fett als hoch­wer­tiger und preisgünstiger Be­stand­teil von Futter­mi­schun­gen wieder zugelassen wer­den muss. Vor allem in Zei­ten schwa­­cher Schwei­ne- und hoher Futtermittelpreise ist es nicht nachzuvollziehen, dass an der Regelung so lange festgehalten wurde. Dies war wieder einmal ein deutscher Alleingang, der in der Sache nichts ge­bracht und die Landwirtschaft unnötig Geld gekostet hat.

Marion Adams