Wettbewerbsnachteil in Bezug auf Futterfette beseitigt
Der Schutz des Verbrauchers konnte damit als Argument nicht mehr herhalten; zumal in anderen EU-Ländern der Einsatz tierischer Fette in Nichtwiederkäuer-Rationen die ganze Zeit weiter erlaubt war. Auf Grundlage des freien Warenverkehrs waren also in Deutschland immer Lebensmittel von Schweinen und Geflügel im Verkauf, die zuvor mit tierischen Fetten gefüttert wurden.
Der Berufsstand hatte schon seit längerem eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Gesetzgebung gefordert und argumentiert, dass tierisches Fett als hochwertiger und preisgünstiger Bestandteil von Futtermischungen wieder zugelassen werden muss. Vor allem in Zeiten schwacher Schweine- und hoher Futtermittelpreise ist es nicht nachzuvollziehen, dass an der Regelung so lange festgehalten wurde. Dies war wieder einmal ein deutscher Alleingang, der in der Sache nichts gebracht und die Landwirtschaft unnötig Geld gekostet hat.
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