Wettbewerbsnachteil in Bezug auf Futterfette beseitigt
Der Schutz des Verbrauchers konÂnte damit als Argument nicht mehr herhalten; zumal in anderen EU-Ländern der Einsatz tieÂrischer Fette in Nichtwiederkäuer-Rationen die ganze Zeit weiter erlaubt war. Auf Grundlage des freien Warenverkehrs waren also in Deutschland immer Lebensmittel von SchweiÂnen und Geflügel im VerÂkauf, die zuvor mit tierischen Fetten gefüttert wurden.
Der Berufsstand hatte schon seit längerem eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Gesetzgebung gefordert und argumentiert, dass tierisches Fett als hochÂwerÂtiger und preisgünstiger BeÂstandÂteil von FutterÂmiÂschunÂgen wieder zugelassen werÂden muss. Vor allem in ZeiÂten schwaÂÂcher SchweiÂne- und hoher Futtermittelpreise ist es nicht nachzuvollziehen, dass an der Regelung so lange festgehalten wurde. Dies war wieder einmal ein deutscher Alleingang, der in der Sache nichts geÂbracht und die Landwirtschaft unnötig Geld gekostet hat.