Katzen mit unbeaufsichtigtem Freilauf sollte man kastrieren lassen

Fragen an Alfred Günkel vom Landestierschutzverband Hessen

Katzen gehören zum Bild eines landwirtschaftlichen Hofes. Doch eine Überpopulation sollte vermieden werden, sagen Tierschutzverbände. Das LW hat bei Alfred Günkel, 1. Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Hessen, nachgefragt.

Junge Katzen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb.

Foto: I. Glöckel|pixelio

LW: Warum sollte eine Ãœberpopulation von Katzen vermieden werden?
Alfred Günkel:
Die große Anzahl herrenloser, frei lebender Katzen ergibt sich leider aus der Gedankenlosigkeit, mit der viele Katzenbesitzer ihre Tiere frei herumlaufen lassen, ohne daran zu denken, dass sich diese – wenn sie nicht kastriert sind – ungehindert vermehren können. Geht man davon aus, dass ein Katzenweibchen wenigstens zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt, jeweils nur drei Junge pro Wurf überleben und die Katzennachkommen sich fremde Partner suchen, die sich wiederum vermehren, so ergibt diese hypothetische Rechnung bereits nach zehn Jahren die stattliche Zahl von mehr als 60 Millionen Nachkommen. Um dieser Entwicklung wirkungsvoll begegnen zu können, ist die sinnvollste Methode eine möglichst flächendeckende Kastration aller Katzen mit unbeaufsichtigtem Freilauf.

LW: Ab welchem Alter sollten Katzen kastriert werden?
Günkel:
Die Kastration sollte im Alter von sechs bis acht Monaten erfolgen. Die Katzen sollten nach erfolgter Kastration unbedingt wieder in ihre gewohnte Umgebung entlassen und dort weiterhin betreut werden. Mit Hilfe solcher betreuter Katzenbestände ist zum einen die Zuwanderung weiterer, nicht kastrierter Tiere kontrollierbar, zum anderen ist durch die regelmäßige Futterversorgung gewährleistet, dass die Katzen sich in diesem begrenzten Gebiet aufhalten. Die Katzen, die sich unkontrolliert vermehren, siedeln sich meist mit ihren Jungtieren auf Fabrik­are­alen, in Schrebergärten, auf Bauernhöfen, Friedhöfen und selbst in Feriendörfern an. Die Lebensbedingungen von frei lebenden Katzen sind in hohem Maße tierschutzrelevant. Die Tiere leiden an Hunger und sind von Infektionskrankheiten und Parasitenbefall betroffen. Dennoch haben diese geschwächten Tiere eine hohe Fortpflanzungsrate und vermehren sich ungehindert.

LW: Gibt es einen ethischen Gedanken in Richtung: Wie viele Katzen pro Hof sind sinnvoll?

Alfred Günkel, 1. Vorsitzender des Landestierschutz-verbandes Hessen.

Foto: privat

Günkel: Nach Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Frei lebende Katzen sind Mitgeschöpfe des Menschen im Sinne des Tierschutzgesetzes, woraus für den Menschen eine Verantwortung hinsichtlich der Gesundheit und des Wohlergehens dieser Tiere erwächst, egal wie viele auf einem Hof leben.

LW: Gibt es Gründe, die gegen das Kastrieren sprechen?
Günkel:
Nein.

LW: Wie lange dauert der ärztliche Eingriff?
Günkel:
Der Eingriff dauert wenige Minuten.

LW: Und was kostet das Prozedere?
Günkel:
Die Kastration eines Katers kostet etwa ab 50 Euro, die einer Katze ab 90 Euro.

LW: Gibt es die Möglichkeit, dass Kosten übernommen werden? An wen muss man sich wenden?
Günkel:
Ja. Hilfe kann es bei den ortsansässigen Tierschutzvereinen geben. Viele Tierschutzvereine führen Aktionen durch, mit Unterstützung von Tierärzten und finanziellen Unterstützungen der Gemeinden. Die Fragen stellte Stephanie Lehmkühler