Partner wettbewerbsfähiger Wachstumsbetriebe
Betreuungsgesellschaft GVAgrar begleitet Bauvorhaben
Die GVAgrar GmbH ist ein privat geführtes Betreuungsunternehmen nach dem Gemeinschaftsagrargesetz. Neben dem Hauptarbeitsgebiet für Maßnahmen nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird eine Hofbörse betrieben und weitere Agrardienstleistungen werden angeboten.
Kunden der GVAgrar sind AgraÂrunÂternehmer, die sich den Erfordernissen des gloÂbalisierten Marktes stellen und dahingehend investieren. Die BetreuungsÂgesellÂschaft sieht sich ausÂschließÂlich seinen Kunden verpflichtet; es besteht keine Bindung zu Politik, Banken, Architekten oder Bauunternehmen.Ein Netzwerk von Fachleuten braucht jedes Unternehmen
Die Entwicklung landwirtÂschaftlicher Betriebe geht immer schneller und kapitalintensiver vor sich, deshalb verfügen dyÂnaÂmische Betriebsleiter für ihr Unternehmen über ein Netzwerk. Diesem Netzwerk gehören der Steuerberater, der Banker, der Produktionsberater und die Partner aus dem vor- und nachÂgelagerten Bereich an. Die GVAgrar übernimmt die investive SubvenÂtionsÂberatung und moderiert dieses Netzwerk. Wichtig ist, dass die Arbeit zwischen den verschieÂdenen Dienstleistern aufgesplittet wird. Das Ergebnis wird von der GVAgrar förderrechtlich in die Tat umgesetzt. Und zwar so, dass der Landwirt frei von äußeren Zwängen und außerÂbetrieblichen VerÂknüpÂfungen die optimale Lösung beÂkommt.
Das Unternehmen arbeitet für ihre Kunden im finanzÂtechÂnischen, im bautechnischen und im subventionsrechtlichen BeÂreich. Der Architekt ist vom Kunden frei zu wählen, mit dem Ergebnis, dass der Landwirt nur für die Leistung bezahlt, die er beim Architekten abruft und die förderrechtlich benötigt wird. Die Bauklasse sowie die anreÂchenbaren Kosten spielen dann ebenso eine Rolle wie die jeweiÂligen LeistungsÂphasen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Im RahÂmen der technischen OberÂleiÂtung, welche der GVAgrar als anerkanntem Sachverständigen für die Agrarinvestitionsförde-rung obliegt, wird die HOAI für die Kunden kommentiert.
Finanziert wird das Ganze von der Bank, die dem Kunden allumfassend das günstigste Angebot macht. Hier ist nicht alleine der Zins ausschlaggebend. Immer mehr gewinnt die AbÂsicherung der Kredite an BeÂdeutung. Auch eine ObjektÂfiÂnanÂzierung ist möglich. Die GVAgrar hilft ihren Kunden bei der Aufarbeitung der Zahlen, die die Bank für das Rating benötigt und erstellt LiquiÂdiÂtätsÂpläne. Für den Leiter eines WachsÂtumsbetriebes kann es abenteuerÂlich werden, wenn er bei der EntÂscheidung die Angebote von einem DienstÂleister aus einem Guss bekommt. Dienstleister, die sich einerseits als landwirtÂschaftÂliche Berater betätigen und anderÂerseits in Steuer-, in Bau- sowie in BankÂfragen fit sein wollen und dann auch noch als Betreuer vor Ort fungieren, sind nach Meinung der GVAgrar ungeÂeignet, in diesem Netzwerk mitzuarbeiten. Es ist überall der Fachmann gefragt.
Gebühren fallen nur an, wenn Zuwendungsbescheid ergeht
Die GVAgrar arbeitet erfolgsorientiert, das heißt die Kundschaft muss nur Gebühren bezahlen, wenn der Zuwendungsbescheid erwirkt wird. Durch eine völlige Freiheit werden Landwirte, die richtungweisend in den Betrieben investieren wollen, gezielt unterstützt. Nach einer ersten Kontaktaufnahme auf dem landwirtschaftlichen Betrieb kann bei einem kostenlosen Erstgespräch die weitere mögliche Betriebsentwicklung aufgezeigt und der Einsatz von Fördermitteln diskutiert werden.
GVAgrar stellt den Antrag auf Investitionsförderung
Hat sich ein Landwirt für ein Bauvorhaben entschieden, kann der Antrag auf Investitionsförderung aus AFP-Mitteln durch die GVAgrar bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Durch die Auflösung der EU–Zahlstelle in Kassel erfolgt die Mittelzuweisung und -auszahlung ab Januar 2009 über die Investitionsbank Hessen mit Sitz in Wetzlar.
In der Förderperiode 2007 bis 2013 werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert. Die in den Vorjahren geltenden Prioritäten sind momentan ausgesetzt. Außer Maschinenhallen können alle Investitionen im Bereich der TierÂhaltung gefördert werden (auch die Geflügelproduktion). Es gibt einen Zuschuss für das förderungsfähige Investitionsvolumen von 25 Prozent, bei besonders artgerechter Bauweise werden 30 Prozent Zuschuss gewährt. Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten außerdem einen Zuschuss von 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens (maximal 20 000 Euro).
Wirtschaftlichkeitsberechnung führt das LLH durch
Die Förderanträge durchlaufen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Betriebswirt des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen, in der nachgewiesen wird, dass das Unternehmen die geplante Maßnahme im Rahmen der langfristigen Kapitaldienstgrenze tragen kann.
Die Bandbreite der von der GVAgrar betreuten Bauvorhaben erstreckt sich vom Schafstall über Sauen- und Ferkelaufzuchtställe bis hin zum Boxenlaufstall mit Melkroboter. GVAgrar-Team