Entscheidung des EuGH abwarten
Denn die Deutschen geben sich gerne Neiddiskussionen hin, für die die Veröffentlichung von Zahlungen gutes Futter bietet. Die Diskussionen in den Dörfern über die Zahlungen der zweiten Säule, die bereits veröffentlicht wurden, geben einen Vorgeschmack.
Die deutschen Gerichte haben bislang unterschiedlich auf die Klagen von Landwirten reagiert und zum Teil das Recht auf den Schutz der persönlichen Daten höher bewertet als das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung. Eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht, den sich Bund und Länder erhofft haben, wird es nicht geben, weil das Gericht eine Beschwerde von zwei Landwirten nicht angenommen hat.
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt angekündigt, von einer Veröffentlichung so lange abzusehen, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Das sollte die Linie in Deutschland sein. Dabei sollte sich die Politik auch nicht von der Drohung der Brüsseler Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren einschüchtern lassen.
Es stünde der Kommission gut an, eine Entscheidung des EuGH abzuwarten, bevor sie Drohungen in die Welt setzt.