Dreiste Diebe
Rat der Polizei: Geräte und Werkzeuge selber registrieren
Diebstähle passieren leider immer wieder: So staunte auch Landwirt Helmut Keller von der Domäne Konradshof in Ortenberg nicht schlecht, als er nachts bemerkte, dass sein vor dem Stall abgestellter Schlepper samt Frontmäher nicht mehr da waren. Eine Anzeige bei der Polizei blieb bislang ohne Ergebnis. Wie kann man sich vor Diebstahl von Maschinen und Geräten auf dem Hof schützen und was sollte man bei einem Delikt tun? Das LW fragte bei der Kripo in Bad Homburg nach.
„Aus polizeilicher Sicht gibt es zwei Maschinen-Arten, die wir bei der Suche nach Diebesgut unterscheiden“, erklärt Kriminaloberkommissar Reinhard Schaub von der Polizeidirektion Hochtaunus in Bad Homburg. „Zum einen gibt es Maschinen, die ein Identitätskennzeichen haben, beispielsweise ein Schlepper, der sowohl eine Fahrzeugidentifizierungsnummer als auch ein zugelassenes Kennzeichen hat. Zum anderen gibt es Maschinen, die eine derartige eindeutige Kennzeichnung nicht haben, wie beispielsweise Häcksler, Anbaugeräte, Bauteile oder auch Werkzeuge.“ Werden diese aufgefunden, ist eine Zuordnung zum Besitzer nicht immer einfach. Daher rät der Experte, den sogenannten F.E.I.N-Code anzuwenden (siehe über diesen Eigentümer-Code auch LW-Ausgabe 25/2006, Seite VII). Der Code beruht auf einer einfachen Verschlüsselung der persönliÂchen Adressen-Daten, die man selber auf GeÂgenstände anbringen kann, um sie eindeutig einer Person oder einem Betrieb zuordnen zu können (Beispiel unten: LW-Redaktion).
Wird ein Diebstahl eines GeräÂtes oder Werkzeuges bemerkt, muss dieser unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle mitgeteilt werden. Eine Anzeige gegen Unbekannt wird dann förmlich, schriftlich aufgenommen. Kann bei der Anzeige auch der F.E.I.N.-ÂCode mit angegeben werden, wird diese genaue Zuordnungsmöglichkeit im Fahndungssystem vermerkt.
„Die Fahndung läuft sofort bundesweit und sogar auch in vielen EU-Ländern“, so Schaub. Wird das DiebesÂgut gefunÂden, kann die Polizei den Eigentümer des codierÂten Gerätes oder Werkzeuges schnell ermitteln. „Auch noch 20 oder 30 Jahre später“, so Schaub. Für das Wiederauffinden des gestohlenen Fendt von Landwirt Helmut Keller ist also noch nicht Hopfen und Malz verloren. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft den Vorgang zu den Akten legt, bleibt die Fahndung nach dem Schlepper bestehen. Für seine Geräte und Werkzeuge ohne Identifikationsnummer rät Schaub, die F.E.I.N.-Codierung so aufzubringen, dass sie nicht wieder entfernt werden kann. Geeignet ist das Gravieren, Ätzen, Ritzen, Einbrennen, die nicht aus- oder abwaschbare Beschriftung oder auch die Benutzung einer SprühÂschablone. „Mein Tipp an die Landwirte: Bringen Sie den Code ruhig zusätzlich auf alle Fahrzeuge mit einer FahrzeugÂidentifizierungsnummer auf, also auch auf Ihre Schlepper. Damit werden sie unattraktiv für Diebe“, so Schaub. Und: „Ziehen Sie immer den ZündÂschlüssel ab!“ Auch Landwirt Keller hat einen Tipp: „Augen auf, was in der Umgebung vor sich geht! Potenzielle Langfinger müssen sich beobachtet fühlen.“ SL
Der F.E.I.N-Code kann bundesweit bei den Gemeinden oder bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen erfragt werden.