Dreiste Diebe

Rat der Polizei: Geräte und Werkzeuge selber registrieren

Dieser Schlepper mit Anhänger wurde am 1. Mai von der Domäne Konradshof in Ortenberg gestohlen. Ob der Fendt GTA 380 mit dem angebauten Frontmähwerk Pöttinger Catnova 266F noch gefunden wird?

Foto: Keller

Diebstähle passieren leider immer wieder: So staunte auch Landwirt Helmut Keller von der Domäne Konradshof in Ortenberg nicht schlecht, als er nachts bemerkte, dass sein vor dem Stall abgestellter Schlepper samt Frontmäher nicht mehr da waren. Eine Anzeige bei der Polizei blieb bislang ohne Ergebnis. Wie kann man sich vor Diebstahl von Maschinen und Geräten auf dem Hof schützen und was sollte man bei einem Delikt tun? Das LW fragte bei der Kripo in Bad Homburg nach.
 
„Aus polizeilicher Sicht gibt es zwei Maschinen-Arten, die wir bei der Suche nach Diebesgut unterscheiden“, erklärt Kriminaloberkommissar Reinhard Schaub von der Polizeidirektion Hochtaunus in Bad Homburg. „Zum einen gibt es Maschinen, die ein Identitätskennzeichen haben, beispielsweise ein Schlepper, der sowohl eine Fahrzeugidentifizierungsnummer als auch ein zugelassenes Kennzeichen hat. Zum anderen gibt es Maschinen, die eine derartige eindeutige Kennzeichnung nicht haben, wie beispielsweise Häcksler, Anbaugeräte, Bauteile oder auch Werkzeuge.“ Werden diese aufgefunden, ist eine Zuordnung zum Besitzer nicht immer einfach. Daher rät der Experte, den sogenannten F.E.I.N-Code anzuwenden (siehe über diesen Eigentümer-Code auch LW-Ausgabe 25/2006, Seite VII). Der Code beruht auf einer einfachen Verschlüsselung der persönli­chen Adressen-Daten, die man selber auf Ge­genstände anbringen kann, um sie eindeutig einer Person oder einem Betrieb zuordnen zu können (Beispiel unten: LW-Redaktion).

Wird ein Diebstahl eines Gerä­tes oder Werkzeuges bemerkt, muss dieser unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle mitgeteilt werden. Eine Anzeige gegen Unbekannt wird dann förmlich, schriftlich aufgenommen. Kann bei der Anzeige auch der F.E.I.N.-­Code mit angegeben werden, wird diese genaue Zuordnungsmöglichkeit im Fahndungssystem vermerkt.

Um Diebstahl vorzubeugen, rät Kriminaloberkom-missar Reinhard Schaub, Geräte und Werkzeuge zu codieren. „Die F.E.I.N.-Codierung schreckt Diebe ab“, weiß er aus Erfahrung.

Foto: Lehmkühler

„Die Fahndung läuft sofort bundesweit und sogar auch in vielen EU-Ländern“, so Schaub. Wird das Diebes­gut gefun­den, kann die Polizei den Eigentümer des codier­ten Gerätes oder Werkzeuges schnell ermitteln. „Auch noch 20 oder 30 Jahre später“, so Schaub. Für das Wiederauffinden des gestohlenen Fendt von Landwirt Helmut Keller ist also noch nicht Hopfen und Malz verloren. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft den Vorgang zu den Akten legt, bleibt die Fahndung  nach dem Schlepper bestehen. Für seine Geräte und Werkzeuge ohne Identifikationsnummer rät Schaub, die F.E.I.N.-Codierung so aufzubringen, dass sie nicht wieder entfernt werden kann. Geeignet ist das Gravieren, Ätzen, Ritzen, Einbrennen, die nicht aus- oder abwaschbare Beschriftung oder auch die Benutzung einer Sprüh­schablone. „Mein Tipp an die Landwirte: Bringen Sie den Code ruhig zusätzlich auf alle Fahrzeuge mit einer Fahrzeug­identifizierungsnummer auf, also auch auf Ihre Schlepper. Damit werden sie unattraktiv für Diebe“, so Schaub. Und: „Ziehen Sie immer den Zünd­schlüssel ab!“ Auch Landwirt Keller hat einen Tipp: „Augen auf, was in der Umgebung vor sich geht! Potenzielle Langfinger müssen sich beobachtet fühlen.“ SL

Der F.E.I.N-Code kann bundesweit bei den Gemeinden oder bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen erfragt werden.
 

Das Beispiel zeigt den F.E.I.N.-Code der LW-Redaktion in Friedrichsdorf, Taunusstraße 151. Die Codierung beginnt mit einem Schlüssel für die Stadt oder den Landkreis, dann folgen Wohnort, Straße, Hausnummer und zum Schluss die Anfangsbuchstaben des Namens oder des Betriebes. Dieser Code eignet sich auch, um Faxgerät, Computer, Laptop oder Kamera als Eigentum zu registrieren.