Bezeichnungsrecht – das große Weinbauthema
Stolz waren Politiker und Verbandsfunktionäre über den gefundenen Kompromiss zur EU-Weinmarktordnung im letzten Dezember. Als Sieg über die unbelehrbaren Brüsseler Bürokraten und die sture Agrarkommissarin wurde die Einigung gar gefeiert. Inzwischen ist Ernüchterung eingekehrt, denn die EU-Kommission versucht weiterhin, die alten Vorstellungen mit Aufhebung des Anbaustopps und stark romanisch angehauchtem Bezeichnungsrecht durchzudrücken. Unter dem Deckmäntelchen Entbürokratisierung und Liberalisierung wird das Weinrecht Bestandteil der großen landwirtschaftlichen Marktordnung und die Unterscheidung zwischen Tafel- und Qualitätswein sowie Drittlandsweinen wird aufgehoben. Künftig gibt es nur noch Wein. Die Herkunft ist dann das Unterscheidungsmerkmal. Es gibt zwei Hauptgruppen, nämlich Weine mit Herkunft, die sich unterteilen in Weine mit geschützter geografischer Angabe oder Weine mit garantierter Ursprungsbezeichnung, sowie der zweiten Großgruppe: den Weinen ohne Herkunft. Aber auch diese Weine haben Heimat. Denn es steht wie auf allen anderen Etiketten auch deutscher Wein. Wer diese Logik versteht, muss in Brüsseler Kommissionsdiensten arbeiten.
Aber alles Lamentieren nützt nichts. Das Bezeichnungsrecht wird kommen. Das neue System bedeutet nicht, dass die Begriffe Qualitätswein und Prädikatswein unzulässig sind. Sie können weiterhin verwandt werden und
haben die Chance auf eine Neupositionierung. Ein spannender Fragenkomplex ist, welche Erträge und Produktionsbedingungen und welche Anreicherungsspannen festgelegt werden? Derzeit gibt es große Interessensunterschiede zwischen den Weinbaubetrieben und Kellereien. Die Aufgabe der nächsten Monate wird sein, zu gemeinsamen Positionen zu kommen, um in Brüssel geschlossen aufzutreten.
Henning Seibert