Neustart für Alt und Jung durch Übergabe

Gemeinsam Familienziele für Hofübergabe setzen

Während Arbeitszeiten und Kosten, die einzelne Familienmitglieder einbringen und verursachen, sich laufend verändern, hat die Hofübergabe einen klaren Zeitpunkt. Dazu muss jedoch vieles vorher geregelt und besprochen werden.

Bei der Hofübergabe gehören alle Beteiligte an einen Tisch. Aber wer ist das? Welche Rolle haben die Partner der weichenden Erben? Das kann jeder ganz unterschiedlich sehen. Haben diese Partner jahrelang kostenlos auf dem Hof mitgearbeitet und so zu seinem Wert beigetragen? Oder wollen sie ihren Partner stärken, damit der nur „das Beste“ herausholt? In vielen landwirtschaftlichen Familien halten sich die Partner der weichenden Erben ganz aus der Auseinandersetzung heraus, sowohl im Familienkreis als auch in ihrer Ehe. Der Partner des Hofübernehmers sollte beteiligt werden, muss er schließlich die Verpflichtungen aus der Ãœbergabe mittragen. Auch eine Schwiegertochter, die eine Pflegepflicht übernimmt, gehört an den gemeinsamen Tisch.

Nach der Hofübergabe leben und arbeiten mehrere Generationen auf dem Hof. Der respektvolle Umgang miteinander ist jetzt besonders wichtig.

Foto: agrarfoto

Ziele der Hofübergabe klären
 

Am besten klärt jeder Beteilig­te für sich, welche Ziele er bei der Hofübergabe verfolgt, und zwar schriftlich. Dann kommt die bäuerliche Familie am gro­ßen Tisch zusammen und legt die gemeinsamen Ziele als Familie und Unternehmer eines Hofes fest. Das kann ein längerer Prozess werden. Aus Gesprächen mit vielen Familien hört man in der Beratung, dass so eine Familienkonferenz ungewohnt, aber lohnenswert ist. Bewährt hat es sich, die Familienziele auf einem Plakat zu notieren und später noch in eine Reihenfolge zu bringen. Bei späteren Gesprächen, falls einmal die Wogen höher schlagen, kann man die Familienziele immer wieder herholen und so zielorientierter diskutieren.

Mögliche Familienziele für eine Hofübergabe können sein:

  1. In der Familie auch nach der Hofübergabe miteinander gut umgehen.
  2. Den Hof langfristig erhalten.
  3. Ein ausreichendes und angemessenes Einkommen aus dem Hof für die Betriebsleiterfamilie ermöglichen.
  4. Den Übergebern ein angemessenes Auskommen im Alter ermöglichen.
  5. Da der Übernehmer kein Einzelkind ist, die Ansprüche der übrigen Geschwister festlegen im Einklang mit der Ertragsfähigkeit des Hofes und dem bereits Geleisteten.

Weitere Ziele könnten sein:
  •     Den Ãœbergebern das Altersgeld ermöglichen.
  •     Die Verantwortung für den Hof den Jüngeren übertragen.
  •     Die Pflege für die Hofübergeber im Rahmen des Zumut­baren sicherstellen.

Solange die Familienmitglie­der ganz verschiedene Ziele verfolgen und sich die bäuerliche Familie auf keine gemeinsamen Ziele einigt, werden Rücksichtnahme, Toleranz und Frieden fehlen. Das gemeinsame hohe Ziel sollte sein, nach der Hof­übergabe gut und respektvoll miteinander umgehen zu können. Auch wenn Sie mit dem Ergebnis der Übergabe nicht zufrieden sind, ist es gut, einen Schlussstrich unter das Kapitel Übergabe zu ziehen und damit zu leben.

Den Hof langfristig erhalten

Meistens haben viele Generationen ihren Beitrag zum Hof geleistet. Hofbesitzer zu sein, bedeutete früher viel Anerkennung und hohen sozialen Stand im Dorf. Heute gelten Menschen ohne Hof schon lange nicht mehr als Habenichtse. Eine gute Ausbildung und Berufstätigkeit sichern heute den sozialen Status, ähnlich wie es in früheren Generationen ein stattli­cher Hof tat. Zusätzlich ist ein Hof heute nicht mehr so leicht zu erhal­ten wie früher. Beides gilt es bei der Hofübergabe zu berücksichtigen. Wie hoch ist denn die aktuelle Ertragskraft des Hofes? Wird sie durch die Hofübergabe gefährdet, dann können auch die genannten Ziele, ausreichender Gewinn für Betriebsleiterfamilie und Altenteiler, nicht erreicht werden.
Nur eine sorgfältige landwirtschaftliche Buchführung kann hier Aufschluss über die Ertragskraft des Hofes geben. Gelegentlich stellen anerkannte Schätzer die Ertragskraft eines Hofes fest. Doch kann so eine Schätzung nur einen ungefähren Wert angeben. Je mehr Unterlagen dem Schätzer zur Verfügung stehen, desto genauer wird der Wert.

Angemessener Ertrag für die Hofbetreiber

Was ist ein angemessener Betrag für die Hofbetreiber? Das lässt sich am besten beurteilen, wenn hier sowohl die Arbeitszeit als auch der Gewinn aus der Landwirtschaft betrachtet werden. Eigene Arbeitszeittagebücher oder Arbeitszeitkalkulationen für die Landwirtschaft, wie sie die Landwirtschaftsämter erstellen können, sind hilfreich. Rechnen Sie die notwendige Arbeitszeit in Arbeitsplätze um. Die Landwirtschaftsverwaltung kalkuliert einen bäuerlichen Vollzeitarbeitsplatz mit 2 300 Stunden/Jahr. Die Industrie kalkuliert mit etwa 1 850 Stunden, wobei hier zusätzlich nicht entlohnte Pendelzeiten anfallen.
Zur Gewinnabschätzung werden im Idealfall mehrere verlässliche Buchführungen herangezogen. Dann werden erkennbare Entwicklungen der Zukunft berücksichtigt, zum Beispiel Prämienabsenkungen, Milchpreisrückgang. Wie hoch ist der Gewinn je Vollarbeitsplatz? Von diesem Gewinn müssen noch die Tilgungsverpflichtungen abgezogen werden und der Aufwand für Neuinves­titionen, die über die entsprechen­den Abschreibungen hinausgehen. Oftmals wird nicht berücksichtigt, dass die Beiträge zur LKK und LAK ebenso wie Steuern auf den landwirtschaftlichen Gewinn aus dem Gewinn zu bezahlen sind.
Wie hoch ist der verfügbare Ge­winn je Vollarbeitsplatz? Wird die Betriebsleiterfamilie angemessen entlohnt? Welchen Nettostundenlohn hat sie? Oder ist vielleicht etwas dran an der Aussage einer Jungbäuerin: „Wir haben den Hof übernommen, das heißt, eigentlich haben wir nur die Arbeit übernommen. Den Gewinn nicht, der geht komplett an die landwirtschaftlichen Pflichtversicherun­gen, die Zahlungen an die Ãœbergeber und die weichenden Erben. Und das noch auf Jahre hinaus.“ Ob die junge Familie lange bereit sein wird, den Hof bei dieser Perspektive weiterzuführen?

Wie viel Geld brauchen wir künftig als Altenteiler?

In die Planung sollte auch miteinbezogen werden, wie viel Geld man als künftige Altenteiler  will. Das setzt voraus, dass Sie ahnen, wie viel Geld Sie bisher brauchen. Wenn Sie es noch nicht tun, empfiehlt sich eine Haushaltsbuchfüh­rung. Schreiben Sie für die nächsten drei Monate auf, wofür Sie Geld ausgeben. Ziehen Sie anschließend die Ausgaben für Angehörige, die LSV und anderes ab, für die Sie als Altenteiler nicht mehr aufkommen müssen. Vergessen Sie auch nicht, welche Leistungen Ihnen bereits der Hof zur Verfügung stellt. Welche Einkommen außer Altersgeld stehen Ihnen noch zur Verfügung? Gibt es jetzt noch eine Lücke?
Ãœbrigens: Die Höhe von Alten­teilerleistungen ist sehr verschieden. Auf vielen Höfen wird keine monatliche Geldzahlung an die Hofübergeber vertraglich vereinbart, auf den meisten wird weniger als 300 Euro im Monat gezahlt. Einzelfälle, in denen die Hof­übergeber sogar mehr als 1 500 Euro monatlich erhalten, gibt es.

Besondere Ansprüche der weichenden Erben

Falls die Grundvoraussetzung „Erhalt des Hofes“ nicht eingehalten wird, werden die weichen­den Erben üblicherweise nachträglich bedacht. Falls ein weichender Erbe erheblich Geld und Zeit in den Erhalt des Betriebes einbrachte, sollte dies natürlich berücksichtigt werden, wenn der Hof dies leisten kann. Wurde der Hof nicht vorzeitig übergeben, steht den wei­chen­den Erben beim Tod der Eltern das gesetzliche Pflichtteil zu – meist bemessen am Ertragswert.
Hilfreich: Wer eine Hofübergabe anstrebt, sollt sich in jedem Fall individuell beraten lassen –siehe Kasten unten.
Birgit Schwarzmeier

Empfehlenswerte Schritte

  1. Betriebsbuchführung
  2. Haushaltsbuchführung der Übergeber- und Übernehmerfamilie
  3. Fachliteratur, zum Beispiel aid-Heft „Hofübergabe – Inner- und außerfamiliär“ Nr. 1186 (2007), Bestellung: aid-Vertrieb, c/o IBRo Versandservice GmbH, Kastanienweg 1, 18184 Roggentin, Fax: 0228-8499200 oder E-Mail: bestellung@aid.de
  4. Besuch von Hofübergabeseminaren für möglichst alle Beteiligten
  5. Hinzuziehen eines Media­tors oder Beratung durch den Bauernverband
  6. Besuch beim Steuerberater
  7. Aufstellen des Vermögens zum Übergabetermin
  8. Gang zum Notar für den Hofübergabevertrag
Schwarzmeier