Sauenfutter geprüft
Neue Mischfuttertests
Zwei Alleinfutter für tragende Sauen wurden fachlich abgewertet. Sie enthielten einen Rohfaseruntergehalt, ein Futter fiel außerdem durch einen Energieübergehalt auf. Der Rohfaseruntergehalt ist in Bezug auf die Tierschutz-Nutztierverordnung relevant, denn trächtigen Sauen müssen bis eine Woche vor dem Abferkeltermin mit einem Rohfasergehalt von 8 Prozent in der Trockenmasse gefüttert werden. Durch einen Untergehalt im Futter kann der Landwirt dem nicht nachkommen, da er einen falschen Wert bei der Rationsberechnung annehmen muss. Ein EnerÂgieübergehalt kann dagegen zu einer Verfettung der Sauen und damit verbundenen Abferkelproblemen führen, so der VFT. Wie die Ergebnisse im Detail ausgefallen sind, können LW-Leser im Internet unter www.lw-heute.de, „Service/Downloads“ abrufen oder unter Telefon 06172/ 7106-144 kostenlos anfordern. Fachliche Fragen beantworten in Rheinland-Pfalz Gertrud Werner, LWK RLP, 0651/ 9490748, und in Hessen Thomas Bonsels LLH, 0561/7299-275. LW