Diskussionsanregender Zwischenbericht

Der Zwischenbericht des Bundeskartellamtes über den Milchsektor beleuchtet die gesamte Produktionskette und die Stellung der Marktteilnehmer. Interessant und lesenswert ist der Bericht auch, weil er einen Rahmen aufzeigt, was kartellrechtlich möglich ist und was nicht. So sind laut Bonner Behörde bundesweite Preis- und Mengenabsprachen durch stufenübergreifende Kartelle nicht rechtens. Auf der anderen Seite macht das Kartellamt deutlich, dass sie eine zu starke Konzentration der Molkereien sehr kritisch sieht.
Auffallend ist die Kritik gegenüber den Molkereien. Die Behörde konstatiert ein einseitiges Machtgefälle zu Lasten der Erzeuger, das sie unter anderem an den langen Bindungs­fristen festmacht. Andererseits räumt die Behörde ein, dass die Molkereien gegenüber dem LEH eine tendenziell schwächere Verhandlungsposition haben, weil sie gegenüber ihren Lieferanten verpflichtet sind, deren gesamte Rohmilch abzunehmen.
Die Aussage, wonach die Art und Weise der Preisbildung bei genossenschaftlichen Molkereien, die ja von Milcherzeugern geführt werden, dazu führt, dass sie kein originäres Eigeninteresse an der Erzielung hoher Preise für ihre Molkereiprodukte haben, muss den Molkeristen zu denken geben. Würde der Milch­auszahlungspreis im Voraus ausgehandelt und fester Kostenbestandteil der Kalkulation des Herstellerabgabepreises sein, bestünde für die Molkerei ein grö­­ßerer Zwang, diese Kosten durch entsprechend hohe Vertragsabschlüsse auch zu decken, so das Kartellamt. Diskussionsanregend ist auch die Kritik an der sehr hohen Preis­trans­pa­renz im Milchsektor, der laut Kartellamt dem LEH zum Vorteil gereiche. Denn einerseits ist für die Erzeuger die Marktübersicht wichtig. Andererseits muss nicht jedes Kilogramm Butter in der privaten Lagerhaltung wöchentlich dokumentiert werden.
Cornelius Mohr