Holpriger Start des Erosionskatasters

Lange hatte sich der Berufsstand gegen die Einführung des Bodenerosionskatasters gewehrt. Zumindest konnte ein Aufschub erreicht werden mit der Regelung, dass 40 Prozent der Ackerfläche im Winter bedeckt sein muss. Jetzt allerdings werden die Bestimmungen zur Erosionsvermeidung dennoch umgesetzt und ab dem 1. Juli wirksam.
Die Kritik am Erosionskataster richtet sich gegen den zusätzlichen bürokratischen Aufwand und gegen zusätzliche Auflagen. Dass diese Kritik nicht unberechtigt ist, zeigt sich schon jetzt, nachdem die Landwirte ihren Gemeinsamen Antrag 2010 in Papierform erhalten haben. Im Flächennutzungsnachweis ist die Erosionsgefährdungsklasse der Schläge eingetragen. Viele Landwirte berichten von nicht nachvollziehbaren Flächeneinstufungen. Ebene Flächen werden in die Erosionsgefährdungsstufe 2 eingestuft, Flächen mit Hangneigung dagegen als 0 bewertet.
Dies ist sicherlich eine Folge davon, dass die Ermittlung der Erosionsgefährdungsklassen am Computer erfolgte, und eine Überprüfung der tatsächlichen Gefährdung vor Ort – wenn auch aus nachvollziehbaren Gründen – nicht durchgeführt wurde. Die Landwirte in Hessen stehen zunächst einmal allein mit dem Problem falscher Einteilungen da. Karten und Datenmaterial, aus denen sich die Einstufungen ergeben, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Nicht nachvollziehbare Einstufungen kann der Landwirt nur bei seiner Antragsbehörde klären. Eine falsche Einstufung hat möglicherweise weitreichende Folgen, da es sich dabei um einen behördlichen Verwaltungsakt handelt. Ohne Widerspruch könnte demnach eine falsche Einstufung und damit gegebenenfalls eine Bewirtschaftungseinschränkung letzt­endlich bestätigt werden.
Cornelius Mohr