Niemand sollte sich unter Wert verkaufen

Die letzten beiden Winter haben wieder gezeigt, dass ein funktionierender Winterdienst in Städten und Gemeinden, aber auch auf gewerblichen und privaten Flächen, unerlässlich ist. Für Landwirte bietet sich hier eine Gelegenheit, die im Winter meist zur Untätigkeit verdammten Maschinen besser auszulasten.
Aber wie soll man eine solche Dienstleistung in Rechnung stellen? Faustzahlen oder Richtsätze sucht man zu diesem Thema meist vergeblich, was wegen der stark unterschiedlichen Voraussetzungen und Anforderungen quasi in der Natur der Sache liegt. Denn einerseits sind die betrieblichen Voraussetzungen mit dem vorhandenen Fuhrpark und den zur Verfügung stehenden Arbeitskräften, aber auch die Anforderungen der Kundschaft äußerst heterogen: Ist die Fläche groß oder klein, wie weit ist sie entfernt, muss Schnee geräumt oder nur gestreut werden und ist eventuell sogar Handarbeit gefragt?
Jedenfalls sollte der Winterdienst nicht nur kostendeckend sein, sondern dem Dienstleister auch ein angemessenes Einkommen sichern. Wer als ausgebildeter Landwirt nach Abzug aller Kosten für die Bereitstellung der Maschinen, für Streusalz, Sprit, Rüstzeiten, Anfahrt und eventuell sogar die Anschaffung eines Räumschildes für 15 Euro die Stunde auf dem Schlepper sitzt, wäre besser Zuhause am warmen Ofen geblieben – im Büro gibt es auch genug zu tun und macht sich dann vermutlich besser bezahlt.
Wenn man schon wenig Einfluss auf die Preisgestaltung des Lebensmitteleinzelhandels bei Milch oder Eiern hat, sollte man nicht auch noch „für´n Appel und´n Ei“ dem Discounter den Parkplatz freiräumen.
Um einen kleinen Marktüberblick zu erhalten, hat das LW einige „Winterdienstler“ zu Geschäftsmodellen und Preisvorstellungen befragt (S. 31).
Karsten Becker