Genehmigung von Tierhaltungsstandorten
ALB-Veranstaltung am 24.März in Bad Hersfeld
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft erfordert auch größer werdende Anlagen für die Tierhaltung. Dabei sind beim Neubau von Ställen beziehungsweise bei Anlagenerweiterungen neben bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen auch Kriterien aus den Bereichen Tierschutz, Immissionsschutz, Brand- und Naturschutz zu beachten. Besonders wichtig ist für neue Anlagen die Standortwahl, um zukünftig weitere Wachstumsschritte zu gewährleisten. Am Mittwoch, dem 24. März findet im Forum der ALB-Baulehrschau am Landwirtschaftszentrum Eichhof, Bad Hersfeld, eine Veranstaltung der ALB-Hessen und des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen zum Thema genehmigungsrechtliche Fragen zukunftsfähiger Tierhaltungsstandorte statt.

Foto: Franke
Die zur Abstandsbemessung zwischen Tierhaltungsanlagen und Wohngebieten beziehungsweise Biotopen maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren aufgrund von Untersuchungen und Erhebungen wesentlich geändert. Hier sind vor allem die TA-Luft, die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und die VDI-Richtlinien zu nennen. Um die neuen Anforderungen und Erkenntnisse bei der Beurteilung von Standorten zu berücksichtigen und einheitliche Ergebnisdarstellungen zu erzielen, wurde im HMUELV ein Merkblatt mit dem Titel „Geruchsimmissionsprognosen bei Tierhaltungsanlagen“ erarbeitet. Der Inhalt des Merkblattes wird während der Veranstaltung vorgestellt.
Tierhaltungs-TÜV wird gefordert
Seit einigen Jahren werden aus gewissen Kreisen Forderungen nach einem sogenannten Tierhaltungs-TÜV, durch den Standards für Aufstallungssysteme, Stalleinrichtungen, technische Anlagen festgeschrieben werden sollen, erhoben. Die bisherige freiwillige DLG-Prüfung soll dadurch ergänzt beziehungsweise ersetzt werden. Auch Abluftreinigungsverfahren werden immer wieder thematisiert. Nach wie vor gehören Abluftreinigungsanlagen nicht zum Stand der Technik in der Tierhaltung.
Abluftreinigungen teilweise sinnvoll
Es gibt jedoch Situationen, in denen der Einsatz solcher Anlagen sinnvoll sein kann. In der Praxis müssen diese Anlagen aber gewisse Mindestanforderungen erfüllen. So wurde von einem Expertenteam ein Prüfrahmen erarbeitet, in dem Mindestanforderungen festgeschrieben sind.
An Sonderbauten werden höhere Anforderungen gestellt
Aufgrund der größer werdenden Einheiten müssen auch die Gebäude hinsichtlich der Flächen und des Volumens angepasst werden. Überschreiten die Gebäudemaße entsprechende Vorgaben in der Bauordnung, werden sie genehmigungsrechtlich zu Sonderbauten. An diese Gebäude werden höhere Anforderungen bezüglich des Brandschutzes gestellt, so dass Brandschutzkonzepte zu erstellen sind. Wie sich solche Brandschutzkonzepte auf die Baumaßnahmen auswirken und welche alternativen baulichen- oder brandschutztechnischen Maßnahmen möglich sind, werden während der Veranstaltung aufgezeigt.
Kriterien für Standortwahl werden behandelt
Zum Abschluss werden die wesentlichen Kriterien für die Standortwahl behandelt. Dabei werden grundstücksspezifische Parameter wie Erschließung, Entwicklungsfähigkeit und Lage des Standorts anhand von Beispielen präsentiert. Gerd Franke
Vorträge zu folgenden Themen werden am 24. März präsentiert:
Michael Herdt, Agrarberatung-Ingenieure, Büdingen
Zielgruppe dieser Tagung sind auch Genehmigungsbehörden bei Landkreisen und Regierungspräsidien. Die Vortragsveranstaltung beginnt um 9:30 Uhr und kostet inklusive Mittagessen 20 Euro, für Mitglieder der ALB nur 10 Euro.